Suche

Behindertentestament Anwalt

Behinderten-testament Anwalt

Einer der führenden Experten im Erbrecht

Individuelle Lösungen

Innovative Wege

Fürsorge und Absicherung
Ihre vertrauensvolle Lösung für die Zukunft

Zusammenarbeit in 3 Schritten

Schritt 1: Erstberatung und Bedarfsanalyse

In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihren individuellen Beratungsbedarf. Wir analysieren Ihr Vermögen und klären Sie über gesetzliche Pflichtteile sowie die Gestaltungsmöglichkeiten eines Behindertentestaments auf.

Schritt 2: Entwurf und Beratung

Basierend auf der Erstberatung entwickeln wir einen maßgeschneiderten Testamentsentwurf. Hierbei beachten wir die Wünsche zur Erbeinsetzung, die Sicherung des Pflichtteils sowie die Einsetzung eines Vor- und Nacherben und einer Testamentsvollstreckung, um Ihr Vermögen gemäß Ihren Vorstellungen zu schützen und zu verteilen. Ein Zugriff des Sozialhilfeträgers soll vermieden und die finanzielle Freiheit des Erben mit Behinderung eingeräumt werden.

Schritt 3: Umsetzung und Begleitung

Nachdem Sie den Entwurf geprüft und für gut befunden haben, unterstützen wir Sie bei allen weiteren Schritten. Dazu gehört die formgerechte Erstellung des Behindertentestaments sowie die Absicherung gegenüber möglichen Ansprüchen von Sozialhilfeträgern. Wir stehen Ihnen zur Seite, bis Ihr Testament wirksam errichtet worden ist und auch danach für eventuelle Anpassungen der Verfügung.

Uns ist es ein besonderes Anliegen Familien zu helfen, in denen Menschen mit Behinderung leben und die liebevoll und mit großem Engagement umsorgt und begleitet werden.

Wir fertigen seit mehr als 25 Jahren individuelle Entwürfe von Behindertentestamenten, um den Familienfrieden bei größtmöglichen finanziellen Freiheiten zu sichern.

Wenn Sie sich fragen, wie Sie Ihr Vermögen gut für die nächste Generation – ob für ein Einzelkind oder Geschwister – übertragen und sichern können, sind wir gerne für Sie da.

Entdecken Sie im Folgenden unser großes Leistungsspektrum. Wir sind für Ihre individuellen Anliegen da.

Kontaktieren Sie uns einfach!

Professionalität

Engagement

Zuverlässigkeit

Verständnis

Warum sind wir die Richtigen?

Mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht bieten wir Ihnen als Ihr Anwalt eine fundierte Ersteinschätzung und Begleitung bei der Erstellung Ihres Behindertentestaments.

Wir sind stolz auf die zahlreichen Empfehlungen unserer Mandanten, die unsere fachliche Kompetenz und das persönliche Engagement widerspiegeln, mit dem wir für die Rechte unserer Klienten eintreten.

Die persönliche Beratung steht bei uns im Vordergrund. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und ein rechtssicheres Behindertentestament zu erstellen, das den Bedürfnissen Ihres Angehörigen entspricht.

Unser Ziel ist es, durch präzise Planung für ein hohes Maß an Vertrauen und rechtlicher Sicherheit zu sorgen. Uns ist wichtig, dass Sie sich in jedem Schritt des Prozesses unterstützt fühlen.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Zukunft Ihres Angehörigen rechtssicher und wohlüberlegt gestaltet wird. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung und erfahren Sie, was wir für Sie tun können.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert bei einer Erstberatung?

Bei der Ersteinschätzung analysieren wir als Rechtsanwalt Ihren Fall, besprechen Ihre individuellen Bedürfnisse und klären die rechtlichen Möglichkeiten. Dies dient als Grundlage für die Planung der weiteren Schritte zur Erstellung Ihres Behindertentestaments.

Die Kosten der Beratung variieren je nach Komplexität Ihres Anliegens. Nach der Ersteinschätzung bieten wir Ihnen einen transparenten Überblick über die voraussichtlichen Gebühren für unsere Dienstleistungen.

Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Wir bemühen uns um schnelle und effiziente Kommunikation, um Ihre Fragen zeitnah zu beantworten.

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit der Ersteinschätzung und Bedarfsanalyse. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam einen individuellen Plan, setzen diesen um und begleiten Sie bis zur finalen Erstellung Ihres Behindertentestaments, inklusive aller notwendigen Schritte und Anpassungen.

Ein Behindertentestament ist eine spezielle Form des Testaments, das darauf ausgerichtet ist, den Nachlass so zu regeln, dass ein behinderter Erbe bestmöglich unterstützt wird, ohne dass dessen Anspruch auf Sozialleistungen negativ beeinflusst wird. Es sorgt dafür, dass der Nachlass den Lebensstandard des Menschen mit Behinderung sichert und vergrößert, ohne seine staatlichen Unterstützungen zu gefährden.

Im Gegensatz zu einem regulären Testament berücksichtigt ein Behindertentestament spezifische rechtliche und finanzielle Aspekte, um die staatlichen Unterstützungsleistungen für den behinderten Erben nicht zu gefährden. Es beinhaltet oft Anordnungen wie Vermächtnisse, Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Interessen des behinderten Angehörigen zu schützen.

Während es theoretisch möglich ist, ein Testament selbst zu erstellen, wird dringend empfohlen, für ein Behindertentestament einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen und der Notwendigkeit, Sozialleistungsansprüche zu schützen, ist fachkundige Beratung entscheidend, um unbeabsichtigte Fehler zu vermeiden.

Das Sozialamt prüft, inwiefern Vermögenswerte eines behinderten Erben seinen Anspruch auf Sozialleistungen beeinflussen. Ein richtig gestaltetes Behindertentestament zielt darauf ab, diese Vermögenswerte so zu übertragen, dass sie den Lebensstandard des Erben verbessern, ohne dass das Sozialamt die Leistungen reduziert oder einstellt.

Ohne ein Behindertentestament könnte das Erbe direkt an den behinderten Angehörigen fallen, was dessen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen gefährden könnte. Das Vermögen würde möglicherweise zur Deckung der laufenden Unterstützung verwendet, bevor weitere Sozialleistungen gewährt werden.

Die Gültigkeit eines Behindertentestaments hängt von der Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften und der Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen Aspekte ab. Die Konsultation eines auf Behindertentestamente spezialisierten Anwalts stellt sicher, dass Ihr Testament allen Anforderungen entspricht und Ihre Wünsche effektiv umsetzt.

Ja, Änderungen an einem Behindertentestament sind möglich und manchmal notwendig, etwa bei Änderungen in der Familiensituation oder bei den finanziellen Verhältnissen. Es ist wichtig, solche Änderungen unter Anleitung eines qualifizierten Anwalts vorzunehmen, um die Integrität des Testaments und den Schutz des behinderten Erben zu gewährleisten. Eine Änderung ist nur möglich, wenn eine Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen noch nicht eingetreten ist.

Ein Behindertentestament kann die Erbfolge beeinflussen, indem es spezifische Anweisungen für die Verteilung des Nachlasses enthält, die den besonderen Bedürfnissen eines behinderten Erben gerecht werden. Es ermöglicht eine maßgeschneiderte Lösung gegenüber der gesetzlichen Erbfolge, die sowohl den Wünschen des Erblassers entspricht als auch den behinderten Erben schützt. Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Behindertentestament haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne als Ihr Anwalt zur Seite.

Unsere Leistungen

Aktuelles

Neues aus der Kanzlei

Erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht - Stiftungsberatung anlässlich der 12. Thüringer Stiftungsgespräche 2024 zum Thema Treuhandstiftung

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosigkeit funktioniert und welche unerwünschten Konsequenzen sie haben kann. Wir erklären, wer ohne Testament erbt und wie Sie durch individuelle Nachlassplanung sicherstellen können, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Ehepartner absichern, welche testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Alternativen es zum klassischen Testament gibt. Unser Leitfaden bietet praxisnahe Tipps für eine durchdachte Nachlassregelung.

In der Beratungspraxis wird immer wieder der Wunsch geäußert, dass eigene Haustier als Erbe oder Vermächtnisnehmer testamentarisch zu bedenken. Es stellt sich daher die Frage, ob dies nach dem deutschen Erbrecht überhaupt möglich ist?

Kosten der Rechtsberatung

Die Erstberatung kostet 190 €, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Eine darüber hinausgehende Beratung oder Vertretung, bedarf des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages sowie einer Vergütungs-/ Gebührenvereinbarung.

Dies wird mit dem Rechtsanwalt, im jeweiligen Beratungsgespräch, erörtert und vereinbart.