Erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht - Stiftungsberatung anlässlich der 12. Thüringer Stiftungsgespräche 2024 zum Thema Treuhandstiftung
Wünschen Sie eine Beratung, weil Sie als Erblasserin bzw. Erblasser den Wunsch einer geeigneten Nachfolgeregelung haben, die Ihren Willen effektiv umsetzt, Streit reduziert oder vermeidet sowie Steuern spart? Oder wünschen Sie eine Vertretung, die lebzeitig als Person Ihres Vertrauens im Ernstfall Ihren Willen durch die Ausübung einer Vollmacht effektiv umsetzt (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung)?
Sprechen Sie uns einfach an und wir melden uns bei Ihnen.
Das Erbrecht ist eines der lebendigsten Rechtsgebiete, mit denen sich die Menschen im Laufe ihres Lebens auseinandersetzen. In der Regel trifft eine Gemengelage von verschiedenen Interessen und Bedürfnissen aufeinander. Die Nachfolger werden mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert:
Als übergangene Erbin bzw. übergangener Erbe stehen insbesondere Fragen um das Pflichtteilsrecht im Vordergrund.
Durch die fachkundige und versierte Beratung und Vertretung eines Rechtsanwalts kann der eigene Wille nachhaltig umgesetzt und die Rechte des Erben oder übergangenen gesetzlichen Erbens durchgesetzt werden.
Wir unterstützen Sie gerne in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören beispielweise:
Testamentsanfechtung, Prüfung von Testamenten und Erbverträgen, Errichtung von Verfügungen von Todes wegen, Unternehmensnachfolge, Gestaltung und Errichtung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbschaft mit Auslandsbezug, Testierunfähigkeit, Auslegung von Testamenten und Erbverträgen, Erbunwürdigkeit, Pflichtteilsverzicht, Erbschein und Erbscheinsverfahren, gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten, Teilungsversteigerung, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Testamentsvollstrecker, vorweggenommene Erbfolge, lebzeitige Schenkungen und Übertragungen, Erwachsenenadoption, Erbengemeinschaften, Vermächtniserfüllung, Missbrauch einer Vollmacht, beeinträchtigende lebzeitige Schenkungen, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Behindertentestament, Anrechnung von Pflegeleistungen.
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In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosigkeit funktioniert und welche unerwünschten Konsequenzen sie haben kann. Wir erklären, wer ohne Testament erbt und wie Sie durch individuelle Nachlassplanung sicherstellen können, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Ehepartner absichern, welche testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Alternativen es zum klassischen Testament gibt. Unser Leitfaden bietet praxisnahe Tipps für eine durchdachte Nachlassregelung.
In der Beratungspraxis wird immer wieder der Wunsch geäußert, dass eigene Haustier als Erbe oder Vermächtnisnehmer testamentarisch zu bedenken. Es stellt sich daher die Frage, ob dies nach dem deutschen Erbrecht überhaupt möglich ist?
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Die Erstberatung kostet 190 €, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Eine darüber hinausgehende Beratung oder Vertretung, bedarf des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages sowie einer Vergütungs-/ Gebührenvereinbarung.
Dies wird mit dem Rechtsanwalt, im jeweiligen Beratungsgespräch, erörtert und vereinbart.