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Digitale Vorsorge

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Das digitale Leben ist aus unserer heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Täglich werden die Möglichkeiten der Internetnutzung erweitert und optimiert. Die Nutzung hinterlässt einen digitalen Fußabdruck und verpflichtet Sie häufig, Passwörter oder Pins zu vergeben für private E-Mail-Konten, Streaming-Angebote, eine Geldanlage in Kryptowährung oder Ihr Smartphone. Vielen Internet­nutzern und Nutzern von digitalen Medien ist inzwischen klar, dass sie auch ihr digitales Erbe regeln müssen.

Als Schlagwort für das digitale Erbe hat sich im Sprachgebrauch der Begriff des digitalen Nachlasses etabliert. Er umfasst die Gesamtheit des digitalen Vermögens, also Urheberrechte, Rechte an Websites, Domains sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Providern und dem Erblasser hinsichtlich der Nutzung des Internets selbst, aber auch hinsichtlich diverser Internetangebote und damit auch die Gesamtheit aller Accounts und Daten des Erblassers im Internet – so erklärte es etwa schon 2013 eine Stellungnahme des DAV.

Der digitale Nachlass unterliegt grundsätzlich der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge, wonach mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen übergeht, § 1922 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof im Jahre 2018 für den Nutzungsvertrag eines sozialen Netzwerks bestätigt und damit die Rechte des Erben im Ergebnis gestärkt (BGH, 12.07.2018, Az: III ZR 183/17).

„Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen.“

Gemäß einer aktuellen Umfrage des Bitkoms e.V. haben 16 Prozent der Internetnutzerinnen und Internetnutzer ihren digitalen Nachlass vollständig bzw. 24 Prozent diesen zumindest teilweise geregelt (https://www.bitkom.org/­Presse/­Presseinformation/­Digitaler-Nachlass-2021).

53 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer sind sich zwar des Problems bewusst, haben aber eine Regelung noch nicht getroffen. Bei der Frage, wie der digitale Nachlass geregelt werden kann, muss sich der Testierende bei seiner Vorsorgeplanung zwei Fragen stellen:

  • 1

    Sollen mein/e Erbe/n Zugang zu meinem digitalen Nachlass erlangen oder nicht?
  • 2

    Wird die erste Frage mit „Ja“ beantwortet, stellt sich die Frage, wie ich meinen Erben den Zugang zum digitalen Nachlass gewährleisten kann?

Zugriff auf sensible Daten verhindern

Soll der Zugang verhindert werden, weil der Erblasser beispielweise intimste Einblicke in sein Privatleben durch seine nächsten Angehörigen fürchtet, kann er dies mithilfe einer sorgfältigen Planung und Umsetzung seiner Vorsorgevollmacht und/oder seines Testaments unter Ausnutzung der erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erreichen.

Beispielweise kann der Erblasser einen Erben bestimmen, zu dem er Vertrauen hat und der Einblicke auch in höchstpersönliche Inhalte nehmen darf. In diesem Fall dürfen etwaige Pflichtteilsansprüche übergangener gesetzlicher Erben nicht unberücksichtigt bleiben.

Zugriff auf die Daten ermöglichen

Begehrt der Erblasser im Fall seines Todes, dass sein Erbe, Bevollmächtigter oder ein Testamentsvollstrecker Zugang zu seinem digitalen Nachlass erhalten soll, sind ihm die Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen. Häufig werden die vorgenannten Personen keinen Überblick haben, wo der Erblasser ein Benutzerkonto besaß oder eine Vertragsbeziehung mit einem Online-Anbieter eingegangen ist.

Dies kann beispielweise bei digitalen Vermögenswerten, wie Kryptowährungen, zu Problemen führen. Als vererbbares Bezugsobjekt werden hier die Zugangsdaten – sog. Private Key – angesehen, der dem Erblasser eine faktische Verfügungsgewalt über seine Kryptowährung ermöglicht. Geht dieser Schlüssel verloren, da er beispielweise für den digitalen Laien nicht erkennbar auf einem Desktop-Rechner gespeichert ist, oder besitzen die Erben die Zugangsdaten nicht, droht der Verlust dieser Vermögenswerte und führt zu einer Schmälerung des Nachlasses. Eine Wiederherstellung der Zugangsdaten ist i.d.R. nicht möglich.

Die Bereitstellung der Benutzerkonten und Daten erleichtert die Abwicklung und Verwaltung des digitalen Nachlasses und des Erbes. Ein Zugriff durch unberechtigte Dritte sowie der Schutz der Daten des Erblassers dürfen bei einer Nachfolgeregelung nicht außer Acht gelassen werden. Beispielweise gewährleisten diverse kostenpflichtige Anbieter zum digitalen Nachlass im Internet die Datensicherheit nicht und die jeweiligen Nutzer tragen ein mögliches Insolvenzrisiko des Anbieters mit. Dieses Risiko wird bei einer sorgfältigen Nachfolgeplanung vermieden.

Das digitale Erbe ist entsprechend der Wünsche des Testierenden individuell bei der Errichtung eines Testaments, eines Erbvertrages oder einer Vorsorgevollmacht zu berücksichtigen, um den Zugang zu verhindern oder den Zugang zu gewähren.

Gerne unterstützen wir Sie. Kontaktieren Sie uns und wir erarbeiten mit Ihnen individuelle auf ihren Fall bezogene Lösungen zur Implementierung des digitalen Nachlasses in Ihre Nachfolgeregelung.

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