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Erbrecht Immobilien

Erbrecht Immobilien

Einer der führenden Experten im Erbrecht

Individuelle Lösungen

Innovative Wege

Inhalt

Zusammenarbeit in 3 Schritten

Schritt 1: Erstkontakt und individuelle Beratung

Zu Beginn steht ein persönliches Gespräch, in dem wir Ihre Situation und Ihre Wünsche genau erfassen. Unser Fachanwalt und Rechtsanwälte setzen sich intensiv mit Ihrem Anliegen auseinander und beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Erbrechts - insbesondere, wie Sie Ihr Haus oder Vermögen rechtssicher an beispielsweise Ihre Kinder vererben oder lebzeitig steueroptimiert verschenken können.

Schritt 2: Analyse Ihrer Situation und Erarbeitung einer Strategie

Nach dem Erstgespräch analysieren wir die erbrechtlichen Grundlagen und entwickeln eine auf Sie zugeschnittene Strategie. Dabei prüfen wir sowohl testamentarische Verfügungen als auch die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht, um eine optimale und steueroptimierte Nachlassregelung für Sie zu erzielen.

Schritt 3: Umsetzung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche

In der letzten Phase widmen wir uns der praktischen Umsetzung. Wir begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Erbfall und vertreten Ihre Interessen konsequent.

In welchen Situationen sind wir für Sie da?

Testamentsgestaltung und -überprüfung

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von einem rechtsgültigen Testament, damit Ihre Immobilien gemäß Ihren Wünschen vererbt werden. Die Überprüfung bestehender Testamente auf Aktualität und Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen ist ebenso Teil unserer Leistungen.

Erbschaftsansprüche und -streitigkeiten

Sollten sich nach einem Erbfall Streitigkeiten zwischen Erben ergeben, vertreten wir Ihre Ansprüche gerichtlich wie außergerichtlich. Dabei klären wir die Eigentumsverhältnisse und setzen uns für eine interessengerechte Aufteilung des Nachlasses ein, unter Berücksichtigung aller finanziellen Aspekte wie etwaige Schulden.

Pflichtteilsansprüche

Für gesetzlich übergangene Erben, die gesetzlich als Pflichtteilsberechtigte gelten, prüfen und verfolgen wir Pflichtteilsansprüche. Diese Ansprüche bestehen unabhängig von den Verfügungen eines Testaments und garantieren den Mindestanteil am Nachlass.

Erbschaftssteuer

Unsere Beratung umfasst die optimale Ausnutzung von Freibeträgen und die fristgerechte Anmeldung und Abwicklung mit dem Finanzamt. Wir helfen Ihnen, die Erbschaftssteuer zu minimieren und beraten Sie im Zusammenhang mit der Schenkungsteuer, um Ihr Vermögen und das Ihrer Erben zu schützen.

Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?

Umfassende Rechtsberatung

Wir erörtern mit Ihnen alle relevanten Aspekte des Erbrechts, von der Erstellung einer Verfügung von Todes wegen bis hin zu Fragen rund um das Wohnrecht. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare Verständlichkeit über Ihre Rechte und Pflichten als Erbengemeinschaft, Ehepartner oder Eltern zu verschaffen.

Vertretung vor Gericht und außergerichtliche Vertretung

Ob es um die Ansprüche im Rahmen einer Erbengemeinschaft geht oder um die Durchsetzung eines Pflichtteils, wir vertreten Ihre Interessen sowohl vor Gericht als auch in außergerichtlichen Angelegenheiten mit Nachdruck und fachlicher Kompetenz.

Erstellung und Überprüfung rechtlicher Dokumente

Unsere Expertise umfasst das gewissenhafte Verfassen und die genaue Prüfung sämtlicher Dokumente, die das Erbrecht betreffen. Hierzu zählen insbesondere Testamente sowie Erbverträge, um sicherzustellen, dass Ihr Wille richtig umgesetzt wird.

Warum sind wir die Richtigen?

Als erfahrene Kanzlei im Bereich des Erbrechts für Immobilien verstehen wir die Komplexität und Sensibilität, die das Vererben und Erben von Immobilien mit sich bringt. Wir beraten Immobilieneigentümer kompetent und umfassend, damit Ihre Immobilie in die richtigen Hände übergeht.

Unsere Expertise umfasst:

Ihre Vorteile

Mit uns haben Sie kompetente Partner im Erbrecht an Ihrer Seite, die mit Ihnen gemeinsam durch die Komplexität des Erbrechts navigieren. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse im Erbrecht und unsere klare, objektive Beratung, um Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen zu sichern.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert bei einer Erstberatung?

Bei der Erstberatung analysieren wir Ihre Situation, umfassen die rechtlichen Optionen und skizzieren erste Schritte. Dies dient als Grundlage für eine detaillierte Beratungsstrategie, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse im Erbrecht und Immobilienbereich zugeschnitten ist.

Die Kosten für die Beratung variieren je nach Komplexität Ihres Anliegens. Wir bieten transparente Preisstrukturen und besprechen alle Gebühren vorab mit Ihnen. In einem Erstgespräch können wir Ihnen eine erste Kostenübersicht geben.

Wir bemühen uns um eine schnelle Rückmeldung: Schnellstmöglich erhalten Sie eine erste Antwort auf Ihre Anfrage. So können wir zeitnah mit der Beratung oder der Lösung Ihres Anliegens beginnen.

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit Ihrem Erstkontakt, gefolgt von einer detaillierten Erstberatung. Nach der Mandatserteilung erarbeiten wir eine individuelle Strategie für Ihr Anliegen und halten Sie kontinuierlich über den Fortschritt informiert. Wir streben stets eine enge und transparente Kommunikation an.

Beim Erbrecht für Immobilien müssen spezifische gesetzliche Vorschriften beachtet werden, wie die Erbfolge, die Pflichtteilsansprüche und die Erbschaftsteuer. Besonders wichtig ist die korrekte Eintragung im Grundbuch sowie die Berücksichtigung von Immobilien im Testament oder Erbvertrag, um zukünftige Streitigkeiten, beispielsweise zwischen der Kinder, zu vermeiden und steuerliche Aspekte zu optimieren.

Um Streitigkeiten, beispielsweise zwischen der Kinder, zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein klar formuliertes Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen, in dem die Erbfolge der Immobilie genau festgelegt ist. Eine professionelle Beratung kann helfen, alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen und den Interessen aller Beteiligten gerecht zu wahren. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen wollen.

Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei werden Verwandte in bestimmte Ordnungen eingeteilt. Bei Immobilien bedeutet das, dass die Erben gemeinschaftliche Eigentümer werden. Dies kann zu Komplikationen führen, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht über die Nutzung oder Veräußerung der Immobilie einigen kann.

Der Wert einer Immobilie im Erbfall wird üblicherweise durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Dieses Gutachten ist besonders für die Berechnung der Erbschaftsteuer sowie für die Auseinandersetzung unter den Erben, falls diese eine Aufteilung des Erbes in Geldwert vornehmen möchten, relevant. Bei weiteren Fragen zum Wert einer Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Eine Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen und sich ein lebenslanges Nießbrauchs – oder Wohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Dies sichert Ihnen das Recht, weiterhin in der Immobilie zu wohnen, während die Eigentumsrechte bereits übergegangen sind. Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen, wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Fall.

Bei der Vererbung einer Immobilie müssen Erbschaftssteuern beachtet werden, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Wert der Immobilie abhängt. Es gibt jedoch Freibeträge und Möglichkeiten zur Steueroptimierung, z.B. durch frühzeitige Übertragung oder die Nutzung von Steuergestaltungen.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahestehenden Angehörigen (z.B. Kindern) auch dann zusteht, wenn sie im Testament übergangen wurden. Bei einer Immobilie kann dies bedeuten, dass der Erbe den Pflichtteilsberechtigten finanziell auszahlen muss, falls nicht genügend andere Vermögenswerte vorhanden sind.

Ja, durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie bestimmen, wer Ihre Immobilie, z.B. ein Haus, erbt. Allerdings hat der überlebende Ehegatte unter Umständen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil oder auf einen Zugewinnausgleich, der auch die Immobilie betreffen kann, falls die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt wurde.

Um eine Aufteilung zu verhindern, können Sie in einem Testament oder Erbvertrag eine Teilungsanordnung treffen oder einen Alleinerben bestimmen. Alternativ können Sie eine Immobiliengesellschaft gründen, deren Anteile vererbt werden, was die direkte Aufteilung der Immobilie verhindert. Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen, wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Fall. 

Aktuelles

Der Tod eines Elternteils ist für viele Menschen eine schwere emotionale Belastung. Doch leider kommt es in dieser ohnehin schwierigen Situation nicht selten zu Konflikten zwischen den Hinterbliebenen - insbesondere wenn es um die Verteilung des Erbes geht. Erbschaftsstreitigkeiten unter Geschwistern können den Familienfrieden nachhaltig gefährden und zu jahrelangen Zerwürfnissen führen.

Neues aus der Kanzlei

Erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht - Stiftungsberatung anlässlich der 12. Thüringer Stiftungsgespräche 2024 zum Thema Treuhandstiftung

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosigkeit funktioniert und welche unerwünschten Konsequenzen sie haben kann. Wir erklären, wer ohne Testament erbt und wie Sie durch individuelle Nachlassplanung sicherstellen können, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Ehepartner absichern, welche testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Alternativen es zum klassischen Testament gibt. Unser Leitfaden bietet praxisnahe Tipps für eine durchdachte Nachlassregelung.

Kosten der Rechtsberatung

Die Erstberatung kostet 190 €, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Eine darüber hinausgehende Beratung oder Vertretung, bedarf des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages sowie einer Vergütungs-/ Gebührenvereinbarung.

Dies wird mit dem Rechtsanwalt, im jeweiligen Beratungsgespräch, erörtert und vereinbart.