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Testament erstellen

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Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Effektive Schritte und wichtige Aspekte

Das Testament ist ein wichtiger Bestandteil des Erbrechts und bietet die Möglichkeit, den letzten Willen schriftlich festzuhalten. In dieser Urkunde kann geregelt werden, wie das Vermögen und der Nachlass nach dem Tod verteilt werden sollen und wer als Erben eingesetzt wird. Eine professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt ist oftmals ratsam, um mögliche Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass alles rechtlich korrekt abläuft.

Es gibt verschiedene Formen von Testamenten, wie das eigenhändige Testament, das notarielle Testament oder das gemeinschaftliche Testament. Jede Form hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Durch die richtige Wahl und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben kann ein Testament dazu beitragen, spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, den Familienfrieden wahren und den Nachlass in Übereinstimmung mit den Wünschen des Erblassers zu regeln.

Warum ein Testament wichtig ist

Ein Testament ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod gemäß Ihren persönlichen Wünschen verteilt wird. Wir möchten Ihnen einige Vorteile aufzeigen, die ein Testament bieten kann:

  • Kontrolle: Ein Testament ermöglicht es Ihnen, die Verteilung Ihres Vermögens selbst zu bestimmen und Ihre Familie, Freunde oder wohltätige Organisationen nach Ihren Vorstellungen zu bedenken.
  • Klarheit: Ein Testament hilft, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, indem es klare Anweisungen für die Erbfolge gibt.
  • Einsparungen: Je nach Vermögenswert und Lage können durch ein Testament Steuern eingespart werden.
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
  • Betreuung von Minderjährigen: In einem Testament können Sie auch bestimmen, wer die Sorgerechtsbestimmungen für Ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll, falls Sie und Ihr Partner versterben.

Gesetzliche Erbfolge vs. Persönliche Wünsche

Im Falle Ihres Todes tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wenn kein Testament vorliegt. Dabei wird Ihr Vermögen nach einem festgelegten System an Ihre nächsten Verwandten verteilt. Zunächst werden die Personen ermittelt, die einen Anspruch auf den Pflichtteil haben (z.B. Ehepartner, Kinder). Anschließend wird das restliche Vermögen unter diesen Personen nach bestimmten Quoten aufgeteilt. Diese Verteilung ist für viele Menschen nicht zufriedenstellend, und ein Testament bietet die Möglichkeit, individuelle Regelungen zu treffen.

Um von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, empfehlen wir ein sogenanntes eigenhändiges Testament, das von Ihnen nach ausführlicher Beratung handschriftlich verfasst und unterschrieben wird. In diesem Testament können Sie Ihre persönlichen Wünsche bezüglich der Verteilung Ihres Vermögens festlegen und somit den gesetzlichen Erben entgegenwirken.

Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen des Erbrechts und beraten Sie kompetent zum Thema Testament erstellen. Vertrauen Sie unserer Expertise und kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche im Falle Ihres Ablebens erfüllt werden.

Die Testamentserstellung: Was es zu beachten gibt

Formale Anforderungen

Beim Erstellen eines Testaments müssen verschiedene formale Anforderungen beachtet werden. Diese dienen dazu, die Gültigkeit des Dokuments sicherzustellen und möglichen Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Ein Testament sollte:

  • Eigenhändig verfasst und handschriftlich geschrieben sein
  • Mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sein
  • Datum und Ort der Erstellung enthalten
  • Die entsprechenden Formvorschriften befolgen

 

Hinweis: Formvorschriften variieren je nach Art des Testaments.

Handschriftlich vs. Notariell

Ein handschriftliches Testament (auch eigenhändiges Testament genannt) ist die am häufigsten gewählte Methode der Testamentserstellung. Hierfür sind keine weiteren Zeugen oder ein Notar erforderlich. Das Testament muss lediglich auf Papier gebracht, eigenhändig verfasst, datiert und vom Erblasser unterschrieben sein.

Ein notarielles Testament hingegen wird in Anwesenheit eines Notars erstellt. Der Erblasser erklärt seinen letzten Willen mündlich oder schriftlich vor einem Notar, der diesen dann in die amtliche Form eines Testaments bringt und beurkundet. Bei jeder Testamentsform gilt nur nach guter Beratung.

Wichtige Überlegungen bei einem Testament

Bei der Testamentserstellung sollte man verschiedene Aspekte berücksichtigen. Hier einige wichtige Punkte:

  1. Erbeinsetzung: Ein Testament sollte möglichst präzise beschreiben, wer welche Teile des Nachlasses erhalten soll. Ungenauigkeiten können zu Streitigkeiten zwischen den Erben führen.
  2. Benennung von Erben und Ersatzerben: Für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Erblasser verstirbt oder das Erbe ausschlägt, sollte man Ersatzerben benennen.
  3. Pflichtteilsberechtigte: Beachten Sie Pflichtteilsberechtigte (Ehepartner, Kinder, Eltern), deren Anspruch auf einen Pflichtteil nicht durch das Testament entzogen werden kann.
  4. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Um auch im Falle von Krankheit und anderen Einschränkungen handlungsfähig zu bleiben, sollte man neben dem Testament auch über eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nachdenken.

 

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Erbrechts und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Testaments. Wir wissen, wie wichtig die Regelung des Nachlasses ist, und helfen Ihnen, klare und widerspruchsfreie Anweisungen für Ihre Erben zu verfassen.

Häufige Fehler beim Erstellen eines Testaments

Beim Erstellen eines Testaments gibt es einige häufige Fehler, die zu Problemen oder unerwünschten Ergebnissen führen können. Es ist wichtig, diese Fehler zu verstehen und zu vermeiden, um sicherzustellen, dass Ihr Testament rechtsgültig ist und Ihren letzten Willen korrekt wiedergibt. Eine rechtssichere Vorlage oder ein Muster kann dabei helfen, solche Fehler zu vermeiden.

  • Eindeutige Formulierung – Verwenden Sie klare und eindeutige Formulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Schreiben Sie beispielsweise „Ich vermache Peter Meier die Summe von 50.000 Euro“ anstelle von „Peter soll etwas von meinem Geld bekommen.“
  • Handschriftliche Erstellung – Ein Testament sollte grundsätzlich handschriftlich verfasst werden, da Computer oder Schreibmaschinen erstellte Testamente rechtlich nicht anerkannt sind, es sei denn, sie wurden notariell beurkundet.
  • Authentizität und Rechtsklarheit – Stellen Sie sicher, dass Ihr Testament den formalen Anforderungen entspricht und Ihre Authentizität gewährleistet ist. Unterschreiben Sie das Testament vollständig mit Vor- und Nachname sowie Datum und Ort der Unterzeichnung.

Wie wir bei einem Testament helfen können

Wir helfen Ihnen, den Inhalt Ihres Testaments an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Situation anzupassen, indem wir Aspekte wie Testierfähigkeit und Testamentsvollstreckung berücksichtigen.

Um Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten, folgen wir einem strukturierten Prozess:

  1. Erstgespräch: In einem ersten Gespräch klären wir Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse und geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen.
  2. Auswahl der Testamentsform: Basierend auf Ihren Anforderungen empfehlen wir Ihnen die geeignete Form des Testaments, etwa ein gemeinschaftliches Testament für Ehepartner oder ein Einzeltestament für einzelne Personen.
  3. Ausarbeitung des Testaments: Wir erstellen einen Entwurf Ihres Testaments und erklären Ihnen die gewählten Regelungen und Vorkehrungen im Detail.
  4. Überprüfung und Anpassung: Gemeinsam überprüfen und optimieren wir den Entwurf, um sicherzustellen, dass das Testament Ihren persönlichen Wünschen und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  5. Beurkundung und Verwahrung: Bei Bedarf begleiten wir Sie auch bei der Beurkundung des Testaments beim Notar und unterstützen Sie bei der sicheren Verwahrung des Dokuments.

 

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen im Bereich Testament erstellen und Erbrecht. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Warum sollte ich ein Testament erstellen?

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, individuell zu entscheiden, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhält. Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren persönlichen Wünschen entspricht. Durch ein Testament können Sie auch spezifische Anweisungen hinterlassen, Streitigkeiten unter den Erben vermeiden und sicherstellen, dass minderjährige Kinder oder schutzbedürftige Familienmitglieder abgesichert sind.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Dabei wird Ihr Vermögen unter Ihren nächsten Verwandten und auch entferntere Verwandten bei allen kinderlosen Erblassers aufgeteilt, was nicht immer Ihren tatsächlichen Beziehungen oder Wünschen entspricht. Dies kann zu unerwünschten Erbschaftskonstellationen führen und potenziell langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Angehörigen verursachen.

Um die Gültigkeit Ihres Testaments zu gewährleisten, muss es den formalen Anforderungen entsprechen: Bei einem handschriftlichen Testament muss es vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Bei einem notariellen Testament ist auf jeden Fall die Anwesenheit eines Notars erforderlich. Zudem sollten Sie unklare Formulierungen vermeiden und präzise Anweisungen geben, um Interpretationsspielräume zu minimieren.

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, sofern keine wechselbezüglichen Verfügungen vorliegen und/oder eine Bindungswirkung eingetreten ist. Der Widerruf kann, sofern möglich, durch die Erstellung eines neuen Testaments geschehen, das ausdrücklich das alte Testament aufhebt, oder durch die physische Zerstörung des alten Testaments (z.B. durch Zerreißen). Wichtig ist, dass jede Änderung klar dokumentiert und den formalen Anforderungen entsprechend umgesetzt wird, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bei der Wahl eines Testamentsvollstreckers sollten Sie eine vertrauenswürdige Person auswählen, die die Fähigkeit, den Willen und die Zeit hat, Ihre testamentarischen Anweisungen umzusetzen. Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass bis zur endgültigen Verteilung an die Erben und sorgt dafür, dass die letzten Wünsche vom Erblasser bei der Verteilung an die Erben respektiert werden. Es kann sinnvoll sein, mit der Person, die Ihren Nachlass verwalten soll, zu sprechen, bevor Sie sie in Ihrem Testament benennen, um ihre Bereitschaft zu bestätigen.

Aktuelles

Der Tod eines Elternteils ist für viele Menschen eine schwere emotionale Belastung. Doch leider kommt es in dieser ohnehin schwierigen Situation nicht selten zu Konflikten zwischen den Hinterbliebenen - insbesondere wenn es um die Verteilung des Erbes geht. Erbschaftsstreitigkeiten unter Geschwistern können den Familienfrieden nachhaltig gefährden und zu jahrelangen Zerwürfnissen führen.

Neues aus der Kanzlei

Erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht - Stiftungsberatung anlässlich der 12. Thüringer Stiftungsgespräche 2024 zum Thema Treuhandstiftung

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosigkeit funktioniert und welche unerwünschten Konsequenzen sie haben kann. Wir erklären, wer ohne Testament erbt und wie Sie durch individuelle Nachlassplanung sicherstellen können, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Ehepartner absichern, welche testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Alternativen es zum klassischen Testament gibt. Unser Leitfaden bietet praxisnahe Tipps für eine durchdachte Nachlassregelung.

Kosten der Rechtsberatung

Die Erstberatung kostet 190 €, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Eine darüber hinausgehende Beratung oder Vertretung, bedarf des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages sowie einer Vergütungs-/ Gebührenvereinbarung.

Dies wird mit dem Rechtsanwalt, im jeweiligen Beratungsgespräch, erörtert und vereinbart.