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Kind enterben da kein Kontakt: Rechtliche Schritte und Folgen

Neues aus dem Pflicht-teilsrecht

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Enterbung ist ein komplexes Thema im Erbrecht, bei dem eine rechtliche Beratung wichtig ist
  • Die Kanzlei unterstützt bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen zur Durchsetzung der Enterbung
  • Alternativen zur Enterbung sollten in Betracht gezogen werden, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden

Gründe für die Enterbung eines Kindes

Das Enterben eines Kindes ist ein heikles Thema und kann aufgrund verschiedener Gründe in Erwägung gezogen werden. Ein häufiger Grund für Eltern, ein Kind zu enterben, ist das Fehlen jeglichen Kontakts zwischen Eltern und Kind oder unterschiedliche Lebensansichten. Dies kann aufgrund von persönlichen Differenzen, familiären Konflikten oder Entfremdung entstehen.

Betonung der Tragweite der Entscheidung

Es ist wichtig zu betonen, dass die Entscheidung, ein Kind zu enterben, eine erhebliche Tragweite besitzt und nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Im deutschen Erbrecht besteht für die Abkömmlinge des Erblassers das sogenannte Pflichtteilsrecht. Dieses garantiert, dass Kinder einen Pflichtteil des Erbes erhalten, selbst wenn sie in testamentarischen Verfügungen übergangen werden.

Einige Fakten zum Pflichtteilsrecht:

  • Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind
  • Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
  • Der Pflichtteil besteht in Form eines Geldanspruchs und bezieht sich nicht auf konkrete Gegenstände im Nachlass

Wir, die Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht, helfen Ihnen in allen Fragen des Erbrechts. Unser Ziel ist es, Sie fachkundig und objektiv zu unterstützen, damit Sie gut informiert und selbstbewusst in Ihren Entscheidungen zum Thema Enterben sind.

Prozess und Durchführung der Enterbung

Um eine Enterbung rechtswirksam durchzuführen, sollten zunächst die wesentlichen Aspekte beachtet werden. Dazu zählen die Pflichtteilsberechtigung und der Erbeinsetzungsausschluss.

Formulierung von Testament und Erbvertrag

Im nächsten Schritt geht es um die Formulierung von Testament und Erbvertrag. Für eine wirksame Enterbung ist es notwendig, das Testament oder den Erbvertrag so zu formulieren, dass der Wille des Erblassers klar und deutlich zum Ausdruck kommt. Hierbei unterstützen und beraten wir, als erfahrene Anwälte im Erbrecht, um die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und einen rechtlich korrekten Erbvertrag oder ein wirksames Testament zu verfassen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen vorbereiten

Bei der Enterbung von Kindern kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, zum Beispiel wenn das Kind sich gegen die Enterbung wehrt. In solchen Fällen bereiten wir den Fall detailliert und gewissenhaft vor, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten. Eine umfassende Beratung und die Auswahl einer kompetenten Kanzlei, wie uns, sind gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von großer Bedeutung.

Zusammenfassend sind bei der Enterbung von Kindern insbesondere der Pflichtteil, die Formulierung von Testament oder Erbvertrag und potenzielle gerichtliche Auseinandersetzungen zu berücksichtigen. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine verständliche und umfassende rechtliche Betreuung zu gewährleisten. Mit unserer Expertise im Erbrecht können wir Sie in allen Fragen des Erbrechts kompetent beraten und Ihnen bei der Entscheidung, ein Kind wegen fehlenden Kontakts zu enterben, zur Seite stehen.

Mögliche Alternativen zur Enterbung

Es gibt verschiedene Alternativen zur Enterbung, die wir Ihnen in diesem Abschnitt vorstellen möchten. Diese Alternativen können dabei helfen, dass Sie Ihren Nachlass gemäß Ihren Wünschen verteilen können.

Schenkung zu Lebzeiten: Eine Möglichkeit, die Sie in Betracht ziehen können, ist die Schenkung von Vermögen oder Immobilien an andere Personen noch zu Ihren Lebzeiten. Durch eine solche Schenkung erfolgt die Übertragung von Eigentum direkt, wodurch die Verteilung des Erbes beeinflusst wird.

Stiftungen: Eine weitere Alternative zur Enterbung ist die Gründung einer Stiftung. Durch die Gründung einer Stiftung können Sie Ihr Vermögen gezielt für einen bestimmten Zweck einsetzen, beispielsweise für gemeinnützige oder kulturelle Projekte.

Berliner Testament: Das Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Hierbei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gemeinsam, an wen das Vermögen nach ihrem Tod gehen soll. Somit können Sie Ihr Kind von der Erbfolge ausschließen.

Die Rolle der Kanzlei

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Erbrecht und bietet umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung für alle Themen im Zusammenhang mit dem Enterben von Kindern. In den folgenden Absätzen werden wir auf wichtige Aspekte eingehen, einschließlich Beratung, Testamentserstellung,, Vermögensschutz und Pflichtteilsverzicht.

Beratung: Wir bieten sachkundige Beratung zu den rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten rund um das Enterben von Kindern. Unser Hauptziel ist es, Ihnen zu helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, die auf Ihrer Situation und den gültigen Gesetzen basiert.

Testament: Die Erstellung eines Testaments ist entscheidend, um Ihre Wünsche bezüglich der Enterbung eines Kindes klar auszudrücken. Unsere Anwälte werden ein Testament nach Ihren Wünschen und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erstellen.

Anwalt: Unsere erfahrenen Anwälte im Erbrecht werden Ihnen bei jedem Schritt im Prozess zur Seite stehen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Interessen geschützt bleiben. Wir führen eine sorgfältige Prüfung bestehender Testamente und Erbverträge auf ihre Wirksamkeit durch und beraten Sie zu rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Enterbung eines Kindes ergeben.

Vermögensschutz: Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Vermögen sinnvoll und rechtssicher zu schützen. Dies umfasst Strategien zur Minimierung des Pflichtteilsanspruchs und zur Regelung der Erbfolge so, dass Ihr Vermögen gezielt und im Einklang mit Ihren Wünschen verteilt wird.

Pflichtteilsverzicht: In bestimmten Fällen ist es möglich, dass ein Kind auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichtet. Um dies zu erwirken, bedarf es einer fundierten rechtlichen Beratung und Verhandlung mit dem betroffenen Kind. Wir bieten Ihnen Unterstützung, um einen möglichen Pflichtteilsverzicht auszuhandeln und rechtlich abzusichern.

Insgesamt steht unsere Kanzlei Ihnen als kompetenter Partner zur Verfügung, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche rund um das Erbrecht bestmöglich zu erfüllen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und transparente Kommunikation.

Häufig gestellte Fragen

Hat mein Kind trotz Enterbung noch Anspruch auf den Pflichtteil?

Ja, auch wenn Sie ein Kind enterben, hat es grundsätzlich noch Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Pflichtteilsanspruch entzogen werden kann, dies bedarf jedoch schwerwiegender Gründe, die juristisch genau geprüft werden müssen.

Ein enterbtes Kind kann rechtlich gegen die Enterbung vorgehen, insbesondere wenn es seinen Pflichtteil einfordert oder wenn es die Wirksamkeit des Testaments aus anderen Gründen anzweifelt. Solche Fälle können zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Eine sorgfältige testamentarische Planung und Dokumentation ist daher wichtig.

Um sicherzustellen, dass Ihr Wille respektiert wird, sollten Sie ein klar formuliertes Testament oder einen Erbvertrag erstellen, der von einem erfahrenen Anwalt im Erbrecht geprüft wurde. Darüber hinaus ist es ratsam, die Gründe für die Enterbung detailliert zu dokumentieren und mögliche rechtliche Herausforderungen vorauszusehen, um die Durchsetzbarkeit Ihres letzten Willens zu stärken.

Kosten der Rechtsberatung

Die Erstberatung kostet 190 €, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Eine darüber hinausgehende Beratung oder Vertretung, bedarf des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages sowie einer Vergütungs-/ Gebührenvereinbarung.

Dies wird mit dem Rechtsanwalt, im jeweiligen Beratungsgespräch, erörtert und vereinbart.