In der Erstberatung ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die spezifischen individuellen Bedürfnisse und die Zielsetzung Ihrer geplanten Stiftung. Eine gründliche Situationsanalyse bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und gewährleistet, dass Ihr Engagement bestmöglich umgesetzt wird.Wir legen gemeinsam mit Ihnen fest, welche rechtliche Form und Struktur Ihrer Vision am ehesten entspricht.
Auf Basis der Erstberatung entwickeln wir eine individuelle Stiftungsstruktur, die sowohl die rechtliche als auch die steuerliche Optimierung berücksichtigt. Hierbei erarbeiten wir eine Strategie, die Ihre Stiftungsgründung und spätere Führung unterstützt. Unsere Lösungen sind darauf ausgerichtet, nachhaltiges Wachstum und Beständigkeit Ihrer Stiftung sicherzustellen.
Nach der Konzeption folgt die Gründung. Wir begleiten Sie nicht nur bei diesem Schritt, sondern bieten auch laufende Beratung an, um auf Veränderungen in Ihrem Umfeld oder in den gesetzlichen Rahmenbedingungen reagieren zu können. Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um rechtliche Beratung und steuerliche Optimierung kontinuierlich zu gewährleisten und Ihr Engagement zum Erfolg zu führen.
Eine Stiftung im Rechtssinne ist eine vom Stifter bzw. Stifterin geschaffene Institution, nämlich die rechtsfähige Organisation, die die Aufgabe hat, mit Hilfe des der Stiftung gewidmeten Vermögens den festgelegten Stiftungszweck dauernd zu verfolgen.
Stiftungen gewinnen bei der privaten Vermögens- und der geschäftlichen Unternehmensnachfolgeplanung immer mehr an Beliebtheit.
Das Stiften bzw. Zustiften hat in Deutschland eine lange Tradition.
Die Gründe für die Errichtung einer Stiftung können vielfältig sein, z.B.:
So individuell wie Ihre Wünsche sind, so individuell muss auch die Rechtsberatung sein. Gerne unterstützen wir Sie von Ihrer Stiftungsidee bis zur Errichtung Ihrer rechtsfähigen bzw. treuhänderischen Stiftung und entwickeln eine optimierte Stiftungssatzung und begleiten Sie bei der Anerkennung (der rechtsfähigen Stiftung) gegenüber der zuständigen Behörde bzw. der Anerkennung (treuhänderische Stiftung) der Gemeinnützigkeit gegenüber dem Finanzamt. Gerne übernehmen wir als erfahrene Treuhänder auch Ihre Treuhandverwaltung.
Zu unserem Beratungsangebot gehört insbesondere:
Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Stiftungsberatung bieten wir Ihnen Expertise, die auf solider Fachkompetenz basiert. Unsere bisherige Arbeit umfasst die Betreuung einer Vielzahl von Stiftungen, angefangen bei der Gründungsphase bis zur laufenden Verwaltung und Optimierung.
Wir setzen auf persönliche Betreuung und verstehen, dass jede Stiftung einzigartig ist. Unsere Beratung ist daher immer individuell auf die Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten abgestimmt, um maßgeschneiderte Lösungen zu gewährleisten.
Unser breites Netzwerk von Fachexperten ermöglicht es uns, auf spezifische Fragestellungen einzugehen und dabei stets die optimale Expertise zu integrieren. Dies sichert einen umfassenden Beratungsansatz, der verschiedene Aspekte des Stiftungswesens abdeckt.
Vertrauen ist die Grundlage unserer Beziehung zu Klienten. Wir garantieren höchste Vertraulichkeit und gehen mit den uns anvertrauten Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt und Integrität um. Ihre Stiftungsangelegenheiten sind bei uns in sicheren Händen.
Haben Sie Fragen zur Stiftung? Wir beraten Sie gerne.
Bei der Ersteinschätzung analysieren wir Ihre Situation und Ziele. Sie erhalten einen ersten Überblick über mögliche rechtliche Optionen und den Weg zur Stiftungsgründung oder -verwaltung, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Die Kosten für die Beratung variieren je nach Umfang und Komplexität Ihres Anliegens. Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie ein transparentes Angebot, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wir bemühen uns, Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung von uns, um einen Termin für eine erste Besprechung zu vereinbaren.
Unsere Zusammenarbeit beginnt mit der Ersteinschätzung. Nachdem wir Ihre Bedürfnisse erfasst haben, entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie. Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Schritten bis zur Erreichung Ihres Ziels und bieten fortlaufende Unterstützung und Beratung.
Eine gemeinnützige Stiftung verfolgt öffentliche oder gemeinwohlorientierte Ziele und genießt steuerliche Vorteile. Eine privatnützige Stiftung dient privaten Interessen, wie der Familienabsicherung oder Vermögensverwaltung, ohne die steuerlichen Begünstigungen gemeinnütziger Stiftungen.
Durch die sorgfältige Ausarbeitung der Stiftungssatzung und die Auswahl eines vertrauenswürdigen Stiftungsvorstands können Sie sicherstellen, dass Ihre Ziele langfristig verfolgt werden. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Satzung können zudem die Aktualität und Relevanz der Stiftungsziele gewährleisten.
Gemeinnützige Stiftungen genießen Steuerbefreiungen bei der Körperschaft-, Gewerbe- und Grundsteuer sowie Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Privatnützige Stiftungen können unter bestimmten Bedingungen Steuervorteile bei der Vermögensübertragung nutzen.
Ja, Änderungen sind möglich, jedoch abhängig von den in der Satzung festgelegten Regelungen und den gesetzlichen Vorgaben. Wesentliche Änderungen, wie der Stiftungszweck, bedürfen oft der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Stiftungen werden in der Regel durch das Stiftungsvermögen finanziert, das bei der Gründung eingebracht wird. Dieses Vermögen kann aus verschiedenen Quellen stammen, wie Bargeld, Immobilien oder Wertpapieren. Zudem können Stiftungen durch Spenden, Erbschaften und Zuwendungen unterstützt werden.
Die Stiftungssatzung ist das grundlegende Dokument einer Stiftung, das deren Zweck, Name, Sitz, Vermögensverwaltung, Organisation und Verfahrensweisen definiert. Sie sollte klar die Ziele der Stiftung formulieren und die Grundlage für die Verwaltung und Entscheidungsfindung schaffen.
Die steuerliche Behandlung einer Stiftung hängt von ihrem Zweck ab. Gemeinnützige Stiftungen können erhebliche Steuervorteile beanspruchen, während privatnützige Stiftungen als steuerpflichtige Körperschaften gelten. Die genauen Steuerpflichten und -vorteile sollten mit einem spezialisierten Berater geklärt werden.
Rechtsfähige Stiftungen unterliegen der Aufsicht durch staatliche Stiftungsbehörden, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Satzungsziele überwachen. Die genaue Aufsichtsbehörde variiert je nach Bundesland und Stiftungsart.Treuhänderisch verwaltete Stiftungen werden bei Gemeinnützigkeit vom Finanzamt überwacht.
Die Auflösung einer Stiftung ist ein formaler Prozess, der in der Satzung geregelt und oft von der Zustimmung der Aufsichtsbehörde abhängig ist. Die Vermögensverteilung muss den satzungsmäßigen Zielen oder gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Der Tod eines Elternteils ist für viele Menschen eine schwere emotionale Belastung. Doch leider kommt es in dieser ohnehin schwierigen Situation nicht selten zu Konflikten zwischen den Hinterbliebenen - insbesondere wenn es um die Verteilung des Erbes geht. Erbschaftsstreitigkeiten unter Geschwistern können den Familienfrieden nachhaltig gefährden und zu jahrelangen Zerwürfnissen führen.
Erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht - Stiftungsberatung anlässlich der 12. Thüringer Stiftungsgespräche 2024 zum Thema Treuhandstiftung
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosigkeit funktioniert und welche unerwünschten Konsequenzen sie haben kann. Wir erklären, wer ohne Testament erbt und wie Sie durch individuelle Nachlassplanung sicherstellen können, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Ehepartner absichern, welche testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Alternativen es zum klassischen Testament gibt. Unser Leitfaden bietet praxisnahe Tipps für eine durchdachte Nachlassregelung.
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Die Erstberatung kostet 190 €, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Eine darüber hinausgehende Beratung oder Vertretung, bedarf des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages sowie einer Vergütungs-/ Gebührenvereinbarung.
Dies wird mit dem Rechtsanwalt, im jeweiligen Beratungsgespräch, erörtert und vereinbart.