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Testamentsvollstrecker Anwalt

Testaments-vollstrecker Anwalt

Einer der führenden Experten im Erbrecht

Individuelle Lösungen

Innovative Wege

Für eine sichere Zukunft
Ihr Erbe in guten Händen

Zusammenarbeit in 3 Schritten

Erstkontakt und Erstberatung

Erstkontakt und Erstberatung

Im ersten Schritt laden wir Sie zu einer persönlichen Erstberatung ein. Hier lernen Sie als Erblasser Ihren Rechtsanwalt kennen und besprechen alle relevanten Aspekte Ihres Anliegens.Es ist der Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir erörtern die Ausgangslage, klären Fragen zu Vermächtnissen und Auflagen und informieren Sie über die nächsten Schritte.

Individuelle Fallanalyse

Aufbauend auf dem Erstgespräch führen wir als Anwalt für Erbrecht eine detaillierte Fallanalyse durch. Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, Besonderheiten im Erbfall zu erkennen und effektive Strategien für die Abwicklung zu entwickeln.

Umsetzung und Begleitung

In der letzten Phase stehen wir Ihnen als Testamentsvollstrecker mit Rat und Tat zur Seite. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Erben und sorgen dafür, dass Ihre Verfügungen vollumfänglich umgesetzt werden. Unsere kontinuierliche Begleitung sichert die ordnungsgemäße und effiziente Abwicklung des Nachlasses. Sie als Erblasser möchten, dass Ihr Wille auf effektive Weise nach Ihrem Ableben erfüllt wird? Dann ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Testament oder Erbvertrag sehr sinnvoll. Besonders, wenn Sie minderjährige oder behinderte Erben haben, zerstrittene Erben befürchten oder eine Erbengemeinschaft einsetzen. Auch wenn Sie Vermächtnisse / Auflagen bestimmen möchten kann dies ratsam sein, um möglichen erbrechtlichen Streit zu vermeiden. Die Testamentsvollstreckung ist eine Anordnung des Erblassers, den Nachlass in seinem Sinne zu verteilen und zu verwalten. Sie wird in den §§ 2197 – 2228 BGB geregelt und jeder Erblasser hat das Recht einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, § 2197 Abs. 1 BGB. Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung können Sie als Verfügende oder Verfügender beruhigt sein, dass Ihr Wille durch eine Person Ihres Vertrauens mit fachlicher Kompetenz nach Ihrem Tode erfüllt und ggf. auch gegen den Willen von Erben, Erbinnen, Vermächtnisnehmer oder Vermächtnisnehmerinnen durchgesetzt wird. Damit der Testamentsvollstrecker den Willen des Erblassers wirkungsvoll erfüllen und idealerweise den Frieden in der Familie erhalten oder unterstützen kann, ist von einer Testamentsvollstreckung als Gefälligkeit abzuraten. Die Ausübung und Erfüllung dieses Amtes erfordert erhebliches fachliches Know-how und gleichzeitig empathische Distanz zu allen Beteiligten bei der Erfüllung der Aufgaben und Pflichten z.B. gegenüber Erben oder Vermächtnisnehmern, Erfahrung und einen hohen Zeitaufwand. Der Testamentsvollstrecker kann das Amt auch ablehnen, wenn er die geforderten Aufgaben persönlich nicht leisten möchte oder fachlich nicht kann. Sie finden Gewissheit und schaffen bestmögliche Voraussetzungen für das Gelingen der späteren Vollstreckung Ihres Testaments, wenn Sie lebzeitig mit der vorgesehenen Person Ihres Vertrauens sprechen, die Aufgaben festlegen, eine Vergütung klar abstimmen und anschließend testamentarisch festlegen. Entdecken Sie im Folgenden unsere Vielfalt an Leistungen. Gerne unterstützen wir als Testamentsvollstrecker Sie als Erblasser.

Warum sind wir die richtigen Testamentsvollstrecker?

Warum sind wir die richtigen Testa-mentsvollstrecker?

Wir, die Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht, stehen für Vertrauen und Transparenz. 

Unsere Erfahrung im Bereich der Testamentsvollstreckung macht uns zu Experten, die Ihr Vermögen schützen und Ihren letzten Willen respektieren.

Spezialisierung: Wir sind spezialisiert auf die Verwaltung und Auseinandersetzung von Nachlässen. Dies erlaubt uns, die Pflichten eines Testamentsvollstreckers genau zu kennen und effizient umzusetzen.

Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Professionalität

Engagement

Zuverlässigkeit

Verständnis

Häufig gestellte Fragen

Was passiert bei einer Erstberatung im Erbrecht?

Bei der Erstberatung im Erbrecht analysieren wir als Anwalt für Erbrecht Ihren Fall kurz, um das juristische Problem zu verstehen und Ihnen einen Überblick über mögliche rechtliche Schritte, Chancen und Risiken zu geben und ggf. eine Handlungsempfehlung auszusprechen.

Die Kosten für die Beratung bei einem Anwalt  für Erbrecht hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens ab. Nach der Ersteinschätzung informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Beratungskosten.

Sie erhalten in der Regel schnellstmöglich eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage, um sicherzustellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird.

Der Prozess beginnt mit einer ausführlichen Erstberatung, gefolgt von der Fallanalyse und Strategieentwicklung. Danach erfolgt die Umsetzung der vereinbarten Schritte mit regelmäßigen Updates und Absprachen bis zur abschließenden Lösung Ihres Anliegens.

Eine Testamentsvollstreckung ist die Umsetzung des letzten Willens eines Verstorbenen gemäß seinem Testament durch eine von ihm bestimmte Person, den Testamentsvollstrecker. Diese Person verwaltet und verteilt den Nachlass an die Erben entsprechend den testamentarischen Anweisungen und sorgt für die Abwicklung aller formalen und rechtlichen Angelegenheiten. Wenn Sie jemanden brauchen, der Ihren Nachlass verwaltet, stehen wir Ihnen gerne als Testamentsvollstrecker zur Seite.

Durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers stellen Sie als Erblasser sicher, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es festgelegt haben. Dies kann Streitigkeiten unter den Erben vorbeugen, den Nachlass effizient verwalten und sicherstellen, dass spezielle Anweisungen, wie für minderjährige Behinderte oder andere Schutzbedürftige oder die Verwaltung von Vermögen, fachgerecht ausgeführt werden.

Als Erblasser können Sie grundsätzlich jede geschäftsfähige Person als Testamentsvollstrecker ernennen. Viele wählen einen engen Vertrauten, z.B. einen Rechtsanwalt, um sicherzustellen, dass die Testamentsvollstreckung professionell und nach dem Willen des Verstorbenen unparteiisch durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie auf der Suche nach einem Testamentsvollstrecker sind, der Ihren Nachlass verwalten kann.

Ein Testamentsvollstrecker wird durch eine entsprechende Klausel im Testament des Erblassers ernannt. Es ist wichtig, dass die Ernennung eindeutig formuliert wird und der Vollstrecker ausdrücklich benannt ist, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. 

Die Hauptaufgaben eines Testamentsvollstreckers umfassen die Sicherung und Bewertung des Nachlasses, die Begleichung von Schulden, die Erfüllung testamentarischer Auflagen und Vermächtnisse, die Verwaltung des Nachlasses bis zur endgültigen Verteilung an die Erben und die Auseinandersetzung des Nachlasses gemäß den testamentarischen Vorgaben. Wir stehen Ihnen gerne als Ihr Anwalt und Testamentsvollstrecker zur Seite.

Die Dauer der Testamentsvollstreckung hängt von der Komplexität des Nachlasses und den testamentarischen Anweisungen ab. Einfache Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, während komplexe Nachlässe mit internationalen Vermögenswerten oder Rechtsstreitigkeiten mehrere Jahre in Anspruch nehmen können. Die Testamentsvollstreckung für Behinderte erfolgt für die gesamte Lebenszeit.

Unsere Leistungen

Aktuelles

Neues aus der Kanzlei

Erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht - Stiftungsberatung anlässlich der 12. Thüringer Stiftungsgespräche 2024 zum Thema Treuhandstiftung

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosigkeit funktioniert und welche unerwünschten Konsequenzen sie haben kann. Wir erklären, wer ohne Testament erbt und wie Sie durch individuelle Nachlassplanung sicherstellen können, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Ehepartner absichern, welche testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Alternativen es zum klassischen Testament gibt. Unser Leitfaden bietet praxisnahe Tipps für eine durchdachte Nachlassregelung.

In der Beratungspraxis wird immer wieder der Wunsch geäußert, dass eigene Haustier als Erbe oder Vermächtnisnehmer testamentarisch zu bedenken. Es stellt sich daher die Frage, ob dies nach dem deutschen Erbrecht überhaupt möglich ist?

Kosten der Rechtsberatung

Die Erstberatung kostet 190 €, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Eine darüber hinausgehende Beratung oder Vertretung, bedarf des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages sowie einer Vergütungs-/ Gebührenvereinbarung.

Dies wird mit dem Rechtsanwalt, im jeweiligen Beratungsgespräch, erörtert und vereinbart.