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Tätigkeit als Testamentsvollstrecker

Tätigkeit als Testaments-vollstrecker

Einer der führenden Experten im Erbrecht

Individuelle Lösungen

Innovative Wege

Sie, als Erblasserin oder Erblasser, suchen einen fachlich kompetenten, durchsetzungsstarken und gleichzeitig empathischen Testamentsvollstrecker?

Als Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) übernimmt Dr. Lutz Förster auf Wunsch und nach ausführlicher Besprechung die Umsetzung Ihres Willens im Amt des Testamentsvollstreckers.

Gerne unterstützen wir Sie auch diesbezüglich bei der Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrages.

Aktuelles

Neues aus der Kanzlei

Erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht - Stiftungsberatung anlässlich der 12. Thüringer Stiftungsgespräche 2024 zum Thema Treuhandstiftung

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosigkeit funktioniert und welche unerwünschten Konsequenzen sie haben kann. Wir erklären, wer ohne Testament erbt und wie Sie durch individuelle Nachlassplanung sicherstellen können, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Ehepartner absichern, welche testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Alternativen es zum klassischen Testament gibt. Unser Leitfaden bietet praxisnahe Tipps für eine durchdachte Nachlassregelung.

In der Beratungspraxis wird immer wieder der Wunsch geäußert, dass eigene Haustier als Erbe oder Vermächtnisnehmer testamentarisch zu bedenken. Es stellt sich daher die Frage, ob dies nach dem deutschen Erbrecht überhaupt möglich ist?

Kosten der Rechtsberatung

Die Erstberatung kostet 190 €, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Eine darüber hinausgehende Beratung oder Vertretung, bedarf des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages sowie einer Vergütungs-/ Gebührenvereinbarung.

Dies wird mit dem Rechtsanwalt, im jeweiligen Beratungsgespräch, erörtert und vereinbart.