Eine Stiftung zu errichten, ist der Königsweg für alle, die ihr Vermögen sichern möchten und gleichzeitig beabsichtigen, im Rahmen des Stiftungszwecks Gutes zu tun. Ob für soziale Themen, für Bildung und Erziehung oder für Wissenschaft und Forschung – die Stiftung ist ein Instrument, das über Generationen hinweg wirkt. Sie verbindet wirtschaftliche Vernunft mit gesellschaftlicher Verantwortung und bietet hohe Sicherheit für das eingelegte Vermögen
Warum eine Stiftung?
Die Stiftung ist mehr als ein juristisches Konstrukt – sie ist Ausdruck von Verantwortung, Weitsicht und Gestaltungswillen. Sie eignet sich besonders für Menschen, die über den eigenen Tod hinaus wirken möchten und ihr Vermögen nicht nur vererben, sondern einem dauerhaften Zweck zuführen wollen. Dabei bleibt der Wille der Stifterin maßgeblich: Die Stiftung folgt dem Willen des Stifters und setzt dessen Werte und Ziele dauerhaft um.
Viele unserer Mandanten entscheiden sich für eine Stiftung, weil sie ein Lebenswerk bewahren, eine Idee fördern oder eine gesellschaftliche Aufgabe unterstützen möchten. Die Stiftung bietet dafür den idealen Rahmen – rechtlich sicher, steuerlich privilegiert und langfristig wirksam.
Formen der Stiftung, individuell und flexibel
In Deutschland unterscheidet man u.a. zwischen der rechtsfähigen (selbstständigen) Stiftung und der nichtrechtsfähigen (unselbstständigen oder treuhänderischen) Stiftung. Beide Formen haben ihre Berechtigung – je nach Zielsetzung, Vermögenshöhe und gewünschtem Verwaltungsaufwand.
Die selbstständige Stiftung ist eine juristische Person, die durch ein Stiftungsgeschäft, Stiftungssatzung und die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht entsteht. Sie „gehört sich selbst“ und wird durch ihre Satzung und Organe gelenkt. Diese Form eignet sich für größere Vermögen und langfristige Projekte mit eigener Verwaltung.
Die unselbstständige Stiftung hingegen wird durch einen Vertrag zwischen der Stifterin und einem Treuhänder errichtet. Der Treuhänder – etwa unsere Kanzlei oder die Stiftung „Deutsche-Vermögen“ – verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt vom eigenen Vermögen und setzt die Zwecke der Stiftung gemäß Satzung um. Diese Form ist besonders flexibel, kosteneffizient und auch mit kleineren Vermögenswerten realisierbar.
Wenn Sie bei der Stiftungserrichtung keine eigene Verwaltung installieren möchten, sind Sie gut mit einer treuhänderischen Stiftung beraten. Als Treuhänder kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Betracht. Herr Dr. Lutz Förster ist Zertifizierter Stiftungsberater und übernimmt Treuhandverwaltungen mit höchster fachlicher Expertise und persönlichem Engagement. Er hat als Stifter die rechtsfähige Stiftung „Deutsche-Vermögen“ errichtet, die als Treuhänderin ebenfalls Ihre unselbstständige Stiftung verwalten kann. Gerne unterstützen und begleiten wir Sie bei Ihrer Stiftungserrichtung und übernehmen vertrauensvoll und zuverlässig die Stiftungsverwaltung. Im gegebenen Fall kann Herr Dr. Förster auf Wunsch für eine bestehende Stiftungberatend zur Seite stehen – etwa bei der strategischen Ausrichtung, der inhaltlichen Weiterentwicklung oder rechtlichen Beratung Ihrer Stiftung.
Stiftung im Testament
Einige unserer Mandanten entscheiden sich dafür, im Rahmen ihres Testaments eine Stiftung zu errichten. Diese sogenannte „Stiftung von Todes wegen“ wird nach dem Ableben des Stifters wirksam und kann als Vermächtnis oder Erbeinsetzung ausgestaltet werden. Besonders geeignet ist sie für Menschen, die ihr Vermögen einem gemeinnützigen oder familiären Zweck widmen möchten, ohne zu Lebzeiten eine Stiftung zu errichten.
Unsere Kanzlei übernimmt in solchen Fällen die treuhänderische Verwaltung der Stiftung – dauerhaft, zuverlässig und im Sinne der Stifterin. Wir sorgen dafür, dass Ihre Stiftung wirkt, Ihre Werte weiterträgt und Ihre Ziele erfüllt werden.
Steuerliche Vorteile einer Stiftung
Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, genießen umfangreiche steuerliche Vorteile. Dazu gehören die Steuerfreiheit für Erträge aus dem Stiftungsvermögen, der Spendenabzug für Zuwendungen an die Stiftung sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuerbefreiung bei gemeinnütziger Zweckverfolgung.
Auch die Kombination aus Schenkungen zu Lebzeiten und testamentarischen Verfügungen kann steuerlich sinnvoll sein. Wir beraten Sie umfassend zur steuerlichen Optimierung Ihrer Stiftung – in Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern.
Unsere Haltung: Kompetenz trifft Verantwortung
Die Errichtung einer Stiftung ist ein bedeutender Schritt. Sie verlangt juristische Expertise, strategisches Denken und ein tiefes Verständnis für die Werte und Ziele des Stifters. Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Stiftungsrecht begleiten wir Sie mit Sorgfalt, Diskretion und persönlichem Engagement.
Wir gestalten Ihre Stiftung – individuell, rechtssicher und mit Wirkung. Ob Sie eine Stiftung im Testament errichten oder bereits zu Lebzeiten aktiv gestalten möchten – wir sind für Sie da.
Ihr nächster Schritt: Vermögen mit Sinn gestalten
Eine Stiftung ist Ihr Vermächtnis mit Wirkung. Sie gestalten Zukunft, fördern Werte und schaffen bleibende Strukturen. Als Kanzlei stehen wir Ihnen zur Seite – von der ersten Idee bis zur dauerhaften Verwaltung Ihrer Stiftung.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Erstberatung. Gemeinsam entwickeln wir Ihre Stiftung, die wirkt – für Sie, Ihre Familie und die Gesellschaft.
Unser Beratungsprozess: Ihre Stiftung in drei Schritten
Schritt 1: Erstberatung und Zielklärung
In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihre Beweggründe, Zielsetzungen und die passende Stiftungsform. Wir analysieren Ihr Vermögen, klären steuerliche Aspekte und zeigen Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam eine Strategie, die zu Ihnen passt.
Schritt 2: Satzung und Vertragsgestaltung
Basierend auf Ihren Wünschen entwerfen wir die Stiftungssatzung und ggf. den Treuhandvertrag. Dabei achten wir auf klare Zweckdefinitionen, transparente Regelungen zur Vermögensverwendung und eine nachhaltige Struktur. Auch die Einbindung beratender Personen – etwa durch Herrn Dr. Förster – kann individuell vereinbart werden.
Schritt 3: Umsetzung und Verwaltung
Nach der Errichtung übernehmen wir die treuhänderische Verwaltung Ihrer Stiftung. Wir sorgen für die Einhaltung der Satzung, die ordnungsgemäße Mittelverwendung und die Kommunikation mit Finanzbehörden und Begünstigten. Auch die Beantragung der Gemeinnützigkeit übernehmen wir für Sie.
Unser Ziel: Ihre Stiftung soll wirken – dauerhaft, rechtssicher und in Ihrem Sinne.
Praxisbeispiel: Stiftung zur Förderung der Bildung benachteiligter Mädchen
Eine Unternehmerin aus Nordrhein-Westfalen möchte ihr Vermögen nach ihrem Tod gezielt für die Bildung von Mädchen aus sozial benachteiligten Familien einsetzen. Im Rahmen ihres Testaments möchte sie eine unselbstständige Stiftung errichten, die durch unsere Kanzlei treuhänderisch verwaltet wird. Wir übernehmen die Gestaltung der Satzung, die Beantragung der Gemeinnützigkeit und die jährliche Mittelverwendung. Die Stiftung verfolgt das Ziel, Mädchen durch Stipendien, Mentoring-Programme und Bildungsprojekte zu fördern und ihnen neue Perspektiven zu eröffnen.
Auch die Errichtung zu Lebzeiten mit einem Teilbetrag ist empfehlenswert.
Herr Dr. Lutz Förster begleitet die strategische Ausrichtung der Stiftung auf Wunsch der Stifterin beratend. Als zertifizierter Stiftungsberater und erfahrener Treuhänder gewährleistet er eine professionelle und werteorientierte Umsetzung der Stiftungsziele. Seine Stiftung „Deutsche-Vermögen“ kann ebenfalls als Treuhänderin eingesetzt werden, wenn eine neutrale juristische Person gewünscht ist.
Ergebnis: Die Stiftung wirkt dauerhaft, bleibt steuerlich privilegiert und erfüllt den Wunsch der Stifterin, gezielt Bildungschancen für Mädchen zu verbessern und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
Häufige Fragen zur Stiftungserrichtung
Wie viel Vermögen brauche ich für eine Stiftung?
Für eine Treuhandstiftung reichen rechtlich bereits 25.000 bis 50.000 € aus. Bei selbstständigen Stiftungen empfehlen Experten ein Mindestvermögen von 100.000 €.
Kann ich meine Stiftung auch zu Lebzeiten errichten?
Ja – viele Mandanten entscheiden sich für eine Stiftung zu Lebzeiten, um die Wirkung direkt zu erleben und mitzugestalten.
Was passiert mit der Stiftung nach meinem Tod?
Die Stiftung wirkt weiter – dauerhaft und im Rahmen der Satzung. Unsere Kanzlei übernimmt die Verwaltung und sorgt für die Umsetzung Ihrer Ziele.
Kann ich auch eine Familienstiftung errichten?
Ja – insbesondere zur Sicherung von Familienvermögen oder zur Versorgung von Angehörigen. Diese Form ist meist privatnützig und nicht steuerbegünstigt bis auf die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre.