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Einer der führenden Experten im Erbrecht

Individuelle Lösungen

Innovative Wege

Lernen Sie uns kennen!

Für all Ihre erbrechtlichen und stiftungsrechtlichen Anliegen sind wir als Kanzlei da. Mit seriöser Beratung, kreativen und tragfähigen Lösungen sowie deren sorgfältiger Umsetzung leisten wir für Sie einen Beitrag zu Ihrem Familienfrienden.

Unsere Leistungen

Erbrecht

Sicherheit und Klarheit für Ihren Nachlass

Durch ein juristisch einwandfreies Testament oder einen Erbvertrag können Sie viel Streit und manche gerichtliche Ausein­ander­setzung vermeiden.

Wir beraten Sie gerne!

Stiftungsrecht

Gute Planung für Ihre Stiftung

Wenn Sie Gutes tun und gleichzeitig Steuer sparen möchten, sorgen wir für eine rechtlich einwandfreie Umsetzung.

Kommen Sie gerne auf uns zu.

Testamentsvollstreckung

Ihr Erbe in guten Händen

Als fachlich kompetenter, durchsetzungsstarker und empathischer Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) sorgen wir für die Umsetzung Ihres Willens.

Behindertentestament

Ihre vertrauensvolle Lösung für die Zukunft

Individuelle Entwürfe von Testamenten für Menschen mit Behinderung sichern den Familienfrieden.

Wir unterstützen und beraten Sie gern!

Ihr Kanzleiteam

Stifter und Stiftungen

Das sagen unsere Mandanten

Bewertungen auf www.anwalt.de

Bewertungen auf Google

Aktuelles

Neues aus der Kanzlei

Erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht - Stiftungsberatung anlässlich der 12. Thüringer Stiftungsgespräche 2024 zum Thema Treuhandstiftung

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosigkeit funktioniert und welche unerwünschten Konsequenzen sie haben kann. Wir erklären, wer ohne Testament erbt und wie Sie durch individuelle Nachlassplanung sicherstellen können, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Ehepartner absichern, welche testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Alternativen es zum klassischen Testament gibt. Unser Leitfaden bietet praxisnahe Tipps für eine durchdachte Nachlassregelung.

In der Beratungspraxis wird immer wieder der Wunsch geäußert, dass eigene Haustier als Erbe oder Vermächtnisnehmer testamentarisch zu bedenken. Es stellt sich daher die Frage, ob dies nach dem deutschen Erbrecht überhaupt möglich ist?

Kosten der Rechtsberatung

Die Erstberatung kostet 190 €, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Eine darüber hinausgehende Beratung oder Vertretung, bedarf des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages sowie einer Vergütungs-/ Gebührenvereinbarung.

Dies wird mit dem Rechtsanwalt, im jeweiligen Beratungsgespräch, erörtert und vereinbart.