Wer ein Kind mit Behinderung hat, weiß, wie viel Fürsorge, Organisation und Verantwortung damit verbunden sind – Tag für Tag, oft über Jahrzehnte hinweg. Eltern leisten Großes, um ihrem Kind ein Leben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. Doch was geschieht, wenn sie selbst nicht mehr da sind? Wie lässt sich sicherstellen, dass das behinderte Kind auch nach dem Tod der Eltern gut versorgt ist, ohne dass das geerbte Vermögen durch Zugriff des Staates aufgezehrt wird?
Ein Behindertentestament ist genau für diese Situation geschaffen. Es ist ein juristisches Instrument, das nicht nur Vermögen schützt, sondern auch den Familienfrieden wahrt und die Versorgung des Kindes langfristig sichert. Als erfahrene Kanzlei für Erbrecht begleiten wir Familien seit über 25 Jahren bei der Gestaltung solcher Testamente – mit juristischer Präzision, strategischem Weitblick und einem tiefen Verständnis für die besonderen Herausforderungen, die mit einer Behinderung einhergehen.
Was genau ist ein Behindertentestament?
Ein Behindertentestament ist eine besondere Form der letztwilligen Verfügung. Es verfolgt das Ziel, das Vermögen eines Erblassers so zu übertragen, dass ein behindertes Kind als Erbe oder Vermächtnisnehmer bedacht wird, ohne dass dadurch sein Anspruch auf staatliche Sozialleistungen gefährdet wird. Denn im deutschen Sozialhilferecht gilt: Wer Vermögen erbt, muss es zunächst zur Deckung eigener Bedarfe einsetzen, bevor staatliche Unterstützung gewährt wird. Das bedeutet im Klartext: Ohne besondere Gestaltung fließt das Erbe nicht dem Kind zu, sondern wird zur Finanzierung von Pflege- oder Betreuungskosten verwendet.
Durch die Kombination von erbrechtlichen und sozialhilferechtlichen Regelungen – u.a. durch die Einsetzung als nicht befreiter Vorerbe – lässt sich dieses Szenario vermeiden. Der Bundesgerichtshof hat die Konstruktion des Behindertentestaments ausdrücklich als zulässig und wirksam bestätigt.
Warum ist ein Behindertentestament so wichtig?
Die gesetzliche Erbfolge oder ein „normales“ Testament reichen in der Regel nicht aus, um die besonderen Bedürfnisse eines behinderten Kindes zu berücksichtigen. Wird das Kind ohne Schutzmechanismen als Vollerbe eingesetzt, droht der Zugriff durch den Sozialhilfeträger. Das Vermögen wird dann zur Finanzierung von Leistungen herangezogen, die das Kind ohnehin erhalten würde – etwa für Wohnheimplätze, Pflege oder Assistenzleistungen.
Ein Behindertentestament verhindert genau das. Es sorgt dafür, dass das Vermögen dem Kind tatsächlich zugutekommt – etwa durch zusätzliche Leistungen, die über das hinausgehen, was der Staat gewährt. Dazu zählen zum Beispiel Freizeitaktivitäten, individuelle Therapien, besondere Hilfsmittel oder auch die Ausstattung eines eigenen Zimmers. Gleichzeitig schützt es die Geschwister vor finanzieller Überforderung und schafft klare Verhältnisse, die Streit vermeiden.
Die juristischen Grundlagen
Die Konstruktion eines Behindertentestaments basiert auf mehreren rechtlichen Säulen. Im Erbrecht sind insbesondere die Vorschriften der §§ 1922 ff., §§ 2064 ff. und §§ 2100 ff. BGB relevant. Das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB) schützt das behinderte Kind vor vollständiger Enterbung – auch das muss berücksichtigt werden. Im Sozialhilferecht sind die §§ 90 und 93 SGB XII entscheidend, da sie den Zugriff auf Vermögen regeln. Und schließlich spielt die Testamentsvollstreckung eine zentrale Rolle, geregelt in §§ 2197 ff. und §§ 2203 ff. BGB.
Kernbestandteile eines Behindertentestaments sind u.a.:
- Die Einsetzung des behinderten Kindes als nicht befreiter Vorerbe. Das bedeutet: Das Kind erhält das Vermögen reduziert, kann aber nicht frei darüber verfügen. Es wird verwaltet und geschützt.
- Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Wille des Erblassers umgesetzt wird und das Vermögen nicht zweckentfremdet wird.
Diese Konstruktion schützt das Vermögen vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers und stellt sicher, dass es dem Kind tatsächlich zugutekommt.
Unser Beratungsprozess: individuell und verlässlich
Die Errichtung eines Behindertentestaments ist ein sensibler Prozess, der juristische Expertise und menschliches Einfühlungsvermögen gleichermaßen erfordert. Deshalb begleiten wir Sie in drei klar strukturierten Schritten.
Im ersten Schritt führen wir ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche analysieren. Wir klären Sie über gesetzliche Pflichtteile auf, zeigen Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten auf und beantworten Ihre Fragen ausführlich. Denn jedes Familienmodell ist einzigartig – und verdient eine individuelle Lösung.
Im zweiten Schritt entwickeln wir einen maßgeschneiderten Testamentsentwurf. Auch die Berücksichtigung von Geschwistern und weiteren Angehörigen wird sorgfältig abgestimmt. Unser Ziel ist es, Ihr Vermögen rechtssicher nach Ihren Wünschen zu übertragen.
Im dritten Schritt begleiten wir Sie bei der Umsetzung. Wir sorgen für die formgerechte Erstellung des Testaments und stehen Ihnen auch danach für Anpassungen und Fragen zur Verfügung. Denn Lebenssituationen ändern sich – und wir bleiben an Ihrer Seite.
Empathie trifft Expertise: was uns als Kanzlei auszeichnet
Die Gestaltung eines Behindertentestaments ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine zutiefst persönliche Entscheidung. Sie betrifft Ihre Familie, Ihre Werte und Ihre Zukunftsvorstellungen. Deshalb legen wir großen Wert auf eine Beratung, die nicht nur fachlich fundiert, sondern auch menschlich nahbar ist.
Wir verbinden juristische Präzision mit individueller Beratung, langjähriger Erfahrung mit strategischem Denken und rechtlichem Know-how mit einem echten Verständnis für Ihre Lebensrealität. Wir hören zu, wir fragen nach und wir entwickeln Lösungen, die wirklich zu Ihnen passen. Denn unser Anspruch ist es, nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch menschlich überzeugend zu beraten.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hat zwei Kinder – eines davon lebt mit einer geistigen Behinderung und erhält Sozialleistungen. Die Eltern möchten sicherstellen, dass beide Kinder vom Vermögen profitieren, ohne dass das behinderte Kind seine staatliche Unterstützung verliert.
In enger Abstimmung mit der Familie setzen wir das behinderte Kind als nicht befreiten Vorerben ein. Die Tochter wird als Nacherbin bestimmt. Ein erfahrener Testamentsvollstrecker wird benannt, der das Erbe verwaltet und die Umsetzung des letzten Willens sicherstellt. Vermächtnisse für beide Kinder werden klar geregelt, und der Zugriff des Sozialhilfeträgers wird durch die gewählte Konstruktion ausgeschlossen.
Das Ergebnis: Beide Kinder sind abgesichert, das Vermögen bleibt geschützt, und die Familie hat Klarheit und Frieden. Ein Beispiel, das zeigt, wie ein Behindertentestament nicht nur rechtlich wirkt, sondern auch emotional entlastet.
Ihr nächster Schritt – Verantwortung übernehmen, Zukunft sichern
Ein Behindertentestament ist ein Geschenk an Ihre Familie. Es schützt Ihr Vermögen, sichert die Versorgung Ihres Kindes und bewahrt den Familienfrieden. Als erfahrene Kanzlei stehen wir Ihnen mit juristischer Expertise, menschlicher Empathie und strategischem Weitblick zur Seite.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Erstberatung. Gemeinsam gestalten wir ein Testament, das schützt, sichert und verbindet – für Ihr Kind, Ihre Familie und Ihre Zukunft.
Häufige Fragen, verständlich beantwortet
Kann ich mein behindertes Kind ganz enterben, um Sozialleistungen zu sichern?
Nein. Das Pflichtteilsrecht schützt Ihr Kind vor vollständiger Enterbung. Ein Behindertentestament ermöglicht jedoch eine rechtssichere Gestaltung, die den Pflichtteil berücksichtigt und dennoch den Zugriff des Sozialhilfeträgers verhindert.
Was passiert mit dem Erbe nach dem Tod meines Kindes?
Durch die Einsetzung eines Nacherben bleibt das Vermögen in der Familie und wird nicht Teil des Nachlasses Ihres Kindes. Es geht an die Person über, die Sie als Nacherben bestimmt haben.
Ist ein Behindertentestament auch bei körperlicher Behinderung sinnvoll?
Ja – insbesondere dann, wenn Ihr Kind dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen ist und nicht erwerbsfähig ist. Die Konstruktion schützt in jedem Fall das Vermögen und sichert die Versorgung.
Muss das Testament notariell beurkundet werden?
Nicht zwingend. Ein handschriftliches Testament ist grundsätzlich wirksam.
Was kostet die Erstellung eines Behindertentestaments?
Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung und der Komplexität und Höhe Ihres Vermögens ab. Wir bieten Ihnen eine transparente und faire Vergütungsstruktur – abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.