Eltern behinderter Kinder sehen sich einer besonderen Herausforderung gegenüber, wenn es darum geht, den eigenen Nachlass zu gestalten: Sie wollen das Beste für alle Kinder, wollen aber nach dem eigenen Tod auch sicher sein können, dass ein behindertes Kind finanziell abgesichert ist. Das ist über ein behindertengerechtes Testament / Behindertentestament der Eltern möglich.
Uns ist es ein besonderes Anliegen, Familien zu helfen, in denen Menschen mit Behinderung leben, die liebevoll und mit großem Engagement umsorgt und begleitet werden. Wir beraten umfassend zum Thema, kümmern uns um passende Formulierungen im Rahmen der Testamentsgestaltung und unterstützen bei der Wahl passender Vertrauenspersonen (Betreuer, Testamentsvollstrecker, Nacherbe) etc.
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Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf – telefonisch unter +49 2232 210511 oder per E-Mail an foerster@erbrecht-stiftungsrecht.de.
Was ist ein Behindertentestament?
Das Behindertentestament bzw. behindertengerechtes Testament ist ein Testament für Familien mit behinderten Angehörigen, in der Regel von Eltern mit behinderten Kindern.
Es kombiniert sozialrechtliche und erbrechtliche Absicherung und schützt Menschen mit Behinderung für den Fall des Todes der Eltern vor finanziellen Nachteilen. Es stellt sicher, dass das Vermögen der Eltern dort ankommt, wo es gebraucht wird, ohne den Anspruch auf staatliche Leistungen zu gefährden: Ohne entsprechende letztwillige Verfügungen würde das ererbte Vermögen zur Deckung der laufenden Unterstützung der behinderten Person verwendet werden, bevor Sozialleistungen gewährt werden („Nachrangigkeit der Sozialhilfe“).
Mit einem behindertengerechten Testament ist es möglich, das zu vermeiden: Durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft wird das ererbte Vermögen getrennte Vermögensmasse innerhalb der Erbschaft, verwaltet durch Testamentsvollstrecker. So wird das Vermögen, das der behinderten Person nach dem Erbfall zugutekommen soll, dem Zugriff der Sozialhilfeträger entzogen.
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Was gilt es, in einem behindertengerechten Testament zu regeln?
Geht es darum, ein gutes behindertengerechtes Testament zu erstellen, gilt es, einige Aspekte unbedingt in diese letztwillige Verfügung aufzunehmen:
- Vorerbschaft & Nacherbschaft: Der behinderte Angehörige wird als „Vorerbe“ Für den Fall des Todes der behinderten Person bestimmt der Erblasser einen Nacherben (z. B. Geschwister). So haben die behinderte Person und deren Gläubiger wie der LVR keinen Zugriff auf das ererbte Vermögen, aber auf Erträge daraus, z. B. auf Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc.
- Anordnung der Testamentsvollstreckung für den Erbteil der behinderten Person als Dauervollstreckung. In der Regel wird bis zum Tod der behinderten Person ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, speziell darauf ausgerichtet, die Interessen dieser Person zu schützen.
Sie haben ein behindertes Kind und wollen Ihren Nachlass so gestalten, dass Ihr Kind auch nach Ihrem Tod gut versorgt ist?
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Warum ist ein Behindertentestament sinnvoll?
Das Behindertentestament berücksichtigt spezifische rechtliche und finanzielle Aspekte, um die staatlichen Unterstützungsleistungen für den behinderten Erben nicht zu gefährden.
Ein richtig gestaltetes Behindertentestament zielt darauf ab, diese Vermögenswerte so zu übertragen, dass sie den Lebensstandard des Erben verbessern, ohne dass das Sozialamt die Leistungen reduziert oder einstellt.
Es geht damit um
- die Sicherung staatlicher Leistungen (z. Eingliederungshilfe, Pflege),
- die Verbesserung der Lebensumstände durch zusätzliches Vermögen (z. für Betreuung, Ausflüge, Hilfsmittel) sowie um
- den Verbleib des Nachlasses innerhalb der Familie über Nacherbschaft.
Enterbung als Alternative?
Einige Eltern behinderter Kinder überlegen, ihr behindertes Kind zu enterben. Das ist allerdings keine sinnvoll Alternative zu einem Behindertentestament.
Einerseits haben enterbte Kinder – natürlich auch mit Behinderung! – einen Pflichtteilsanspruch gegen die anderen Erben, der in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils besteht. Andererseits können Sozialhilfeträger auf den Pflichtteil auch gegen den Willen der behinderten Person zugreifen und auf sich „überleiten“.
Ein solcher Pflichtteilsanspruch als Folge einer Enterbung kann die übrigen Erben – meist Geschwister – vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen.
Testamentsvollstreckung im Behindertentestament
Wird in einem Behindertentestament Testamentsvollstreckung angeordnet, überwacht der Testamentsvollstecker, dass der Erblasserwille tatsächlich durchgesetzt wird. Vor allem in diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das Testament detaillierte Regelungen enthält, die als Rechtfertigung gegenüber anderen Erben und auch gegenüber Sozialhilfeträgern genügen. So ist es z. B. möglich, Anweisungen aufzunehmen, so dass laufende Erträge aus dem Vermögen zugunsten der behinderten Person verwendet werden. Dabei kann auch festgelegt werden, wofür genau das Geld verwendet werden soll.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass ein gutes Vertrauensverhältnis zum Testamentsvollstrecker besteht, weil die Dauervollstreckung doch in einem sehr sensiblen Bereich erfolgt. Der Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker hat den Vorteil, nicht Teil des familiären Gefüges zu sein und umsetzungsstark den Willen des/der Testierenden erfüllen zu können.
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Dr. Lutz Förster
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