Seinen Nachlass aktiv zu gestalten, ist wichtig, um seinem letzten Willen tatsächlich verbindlich Ausdruck zu verleihen. Regelt man seinen Nachlass nicht z. B. in Form eines Testaments, greift die gesetzliche Erbfolge, die vor allem bei komplizierten Familienkonstellationen oder Kinderlosigkeit oft nicht dem eigenen „letzten Willen“ entspricht.
Dabei gilt zu bedenken: Den eigenen Nachlass zu regeln, ist nicht nur etwas für das fortgeschrittene Alter. Vor allem wenn Vermögen vorhanden ist oder man Unternehmer bzw. an Unternehmen beteiligt ist, sollte der Nachlass auch in „jungen Jahren“ individuell geregelt werden.
Wollen Sie Ihren Nachlass individuell gestalten, unterstütze ich Sie dabei!
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf – telefonisch unter +49 2232 210511 oder per E-Mail an foerster@erbrecht-stiftungsrecht.de.
Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In diesem Fall erben in erster Linie Ehepartner und Kinder nach gesetzlich festlegten Quoten. Sind keine Kinder vorhanden, erben andere Verwandte wie z. B. Geschwister oder Eltern. Diese gesetzliche Erbregelung entspricht jedoch oft nicht den persönlichen Vorstellungen oder der familiären Nähe.
Eine individuelle Nachlassgestaltung bietet dann die Möglichkeit, eigene Wünsche klar zu formulieren und rechtsverbindlich über den eigenen Tod hinaus festzulegen, z. B. um
- den Ehepartner finanziell abzusichern,
- bestimmte Personen bewusst von der Erbfolge auszuschließen (Enterbung),
- die Unternehmensnachfolge im Todesfall zu regeln und
- steuerliche Vorteile für die Erben zu nutzen.
Sie wollen in Erfahrung bringen, ob die gesetzliche Erbfolge zu Ihrem persönlichen Willen in Hinblick auf Ihren Nachlass „passt“?
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Letztwillige Verfügungen: Testament, Erbvertrag & Co.
Wer seinen letzten Willen regeln will, kann das allein oder gemeinsam mit anderen – z. B. gemeinsam mit dem Ehepartner – tun.
Um seinen Nachlass individuell zu gestalten, gibt es dann unterschiedliche Arten der letztwilligen Verfügungen, z. B. das
- Einzeltestament,
- Ehegattentestament (Berliner Testament, Sylter Testament) oder auch den
- Erbvertrag.
Bis auf den Erbvertrag können alle Arten der letztwilligen Verfügung handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Welche Art der letztwilligen Verfügung passend ist, richtet sich sehr stark nach den individuellen Lebensumständen und persönlichen Vorstellungen.
Hinweis: Damit ein handschriftliches Testament rechtswirksam ist, sind strenge Formvorschriften zu beachten! Haben Sie ein solches Testament erstellt, ist es ggf. ratsam zu prüfen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht!
Außerdem können sich letztwillige Verfügungen auf spezifische Inhalte beziehen:
So dient das Behindertentestament der Absicherung behinderter Angehöriger – oftmals der Absicherung behinderter Kinder nach dem Tod der Eltern. Das Unternehmertestament hingegen regelt spezifische erbrechtliche Aspekte, wenn ein Unternehmen bzw. Unternehmensanteile in die Erbmasse fallen.
Unabhängig von der Art der letztwilligen Verfügung und ihrem Ziel ist es in jedem Fall wichtig, dass letztwillige Verfügungen wie Testamente eindeutig und widerspruchsfrei formuliert sind, um spätere Auslegungsprobleme und damit verbundenen Erbstreit zu verhindern.
Sie wollen Ihren letzten Willen verbindlich festlegen und benötigen dabei Rat und Unterstützung von einem Fachanwalt für Erbrecht?
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Schenkungen zu Lebzeiten / vorweggenommene Erbfolge
Vor allem bei großen Vermögen ist es sinnvoll, Teile des Vermögens über Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bereits zu Lebzeiten auf spätere Erben zu übertragen. Diese Schenkungen verfolgen das Ziel, die zu erwartende Steuerlast für Erben zu senken. Denn vor allem Ehegatten und Kinder genießen bei Schenkungen alle zehn Jahre hohe Steuerfreibeträge in Hinblick auf die Schenkungsteuer bzw. Erbschaftsteuer.
Eine frühzeitige Nachlassplanung bzw. frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten auf Ehepartner bzw. Kinder oder auch Enkel trägt so dazu bei, die späteren Erben in Hinblick auf Erbschaftsteuer deutlich zu entlasten. Über unterschiedliche Regelungen (z. B. Nießbrauchsrechte) ist es dabei möglich, sich selbst für das Alter finanziell abzusichern.
Sie wollen Ihr Vermögen steuerschonend zu Lebzeiten übertragen?
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Rechtliche Vorsorge
Auch Regelungen für den Fall einer schweren Krankheit sind als rechtliche Vorsorge in persönlichen Dingen wichtig. Dabei ist das keine Frage des Alters: Plötzliche Erkrankungen (Herzinfarkt, Hirnschlag etc.) oder ein Unfall können auch junge Menschen mit schwerwiegenden Folgen unvorhergesehen treffen.
Die wichtigsten Verfügungen für den Fall einer schweren Erkrankung mit Folgen für die eigene Handlungs- bzw. Geschäftsfähigkeit sind:
Die Patientenverfügung ist eine Erklärung darüber, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind oder nicht, falls man darüber selbst nicht mehr entscheiden kann.
Die Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Vollmacht an eine Person, die sie im Falle der Entscheidungsunfähigkeit (tatsächlich, geistig) rechtlich vertreten darf.
Die Betreuungsverfügung ist ein schriftlicher Vorschlag an das Bereuungsgericht, wer im Falle einer notwendigen rechtlichen Betreuung als Betreuer gewünscht ist.
Sie wollen auch für den Fall einer schweren Krankheit etc. effektiv vorsorgen?
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Dr. Lutz Förster
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