Ihre Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht

Dr. Lutz Förster ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht. Er berät Mandantinnen und Mandanten seit mehr als 25 Jahren mit dem klaren Fokus auf Erbrecht und Stiftungsrecht.

Wichtig ist ihm, in allen Bereichen individuelle, nachhaltige und rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die den Wünschen und Anforderungen seiner Mandantinnen und Mandanten gerecht werden.

Testamentsgestaltung

Wer seinem letzten Willen nicht mit einer letztwilligen Verfügung Ausdruck verleiht, für den greift die gesetzliche Erbfolge. In manch einem Fall mag das dem eigenen letzten Willen entsprechen. In vielen Fällen „passt“ die gesetzliche Erbfolge allerdings nicht zu den persönlichen Vorstellungen, wie der eigene Nachlass geregelt sein soll. Vor allem in komplexen familiären Situationen bzw. wenn das Vermögen an sich komplex ist, ist das der Fall.

Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster unterstützt Sie dabei, herauszufinden, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren persönlichen Gestaltungswillen abbildet. Falls nicht, klärt er Sie umfassend darüber auf, wie Ihre Wünsche optimal in einem Testament abgebildet werden können und unterstützt Sie bei der Gestaltung und Erstellung Ihres Testaments.

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Behindertentestament

Für Eltern behinderter Kinder, die ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen sind, ist das Thema Nachlassgestaltung besonders herausfordernd. Für sie gilt es – zusätzlich zur „normalen“ Nachlassgestaltung –, dafür zu sorgen, dass das behinderte Kind möglichst ein Leben lang finanziell gut abgesichert ist. Ein behindertengerechtes Testament bzw. Behindertentestament der Eltern ist dafür der richtige Weg.

Dr. Lutz Förster steht Eltern dabei zur Seite, Regelungen für ein Testament zu finden, die diesem Wunsch nach Absicherung des Kindes angemessen Rechnung tragen. Nicht zuletzt kümmert er sich auch darum, passende Vertrauenspersonen wie z. B. Betreuer, Testamentsvollstrecker oder auch Nacherben auszuwählen und zu bestimmen.

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Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung ist ein unterschätztes Thema, wenn es um Nachlassgestaltung geht. Aber gerade bei schwierigen Familienkonstellationen oder wenn der Nachlass groß bzw. komplex ist, trägt eine Testamentsvollstreckung effektiv dazu bei, dem Erblasserwillen tatsächlich und verbindlich Geltung zu verschaffen. Nicht selten trägt eine Testamentsvollstreckung auch dazu bei, Streit unter Erben zu verhindern.

Rechtsanwalt Dr. Förster beantwortet deswegen alle Fragen zum Thema Testamentsvollstreckung und unterstützt Sie dabei, entsprechende Klauseln in Ihrem Testament umzusetzen. Nicht zuletzt steht er persönlich mit viel Erfahrung als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) zur Verfügung.

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Stiftungsrecht

Die Motivationen, zu stiften, sind vielfältig. Ebenso vielfältig sind die rechtlichen Möglichkeiten, eine Stiftung ins Leben zu rufen: als rechtsfähige Stiftung oder Treuhandstiftung, als gemeinnützige Stiftung zur Förderung gemeinnütziger Ziele oder als privatnützige Stiftung, um die Vermögensnachfolge oder Unternehmensnachfolge zu regeln.

Rechtsanwalt Dr. Förster unterstützt Sie dabei, die richtige Form für Ihre Stiftung zu finden, individuell an Ihren Vorstellungen, Wünschen und Möglichkeiten ausgerichtet. Er begleitet und berät Sie im gesamten Gründungsprozess inkl. der Gestaltung der notwendigen Rechtsgeschäfte. Nicht zuletzt steht er Ihnen für die laufende rechtliche Betreuung Ihrer Stiftung zur Verfügung oder übernimmt bei Bedarf Aufgaben in Ihrer Stiftung.

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Aktuelles


Behindertentestament: Vermögensschutz mit Herz und Verstand

Wer ein Kind mit Behinderung hat, weiß, wie viel Fürsorge, Organisation und Verantwortung damit verbunden sind – Tag für Tag, oft über Jahrzehnte hinweg. Eltern leisten Großes, um ihrem Kind ein Leben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. Doch was geschieht, wenn sie selbst nicht mehr da sind? Wie lässt sich sicherstellen, dass das behinderte Kind auch nach dem Tod der Eltern gut versorgt ist, ohne dass das geerbte Vermögen durch Zugriff des Staates aufgezehrt wird?

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Testament & Co.: Mit erbrechtlicher Gestaltung kommt Ihr Vermögen in die richtigen Hände

Die Entscheidung, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, ist für den Erblasser weit mehr als ein juristischer Akt. Sie ist Ausdruck von Verantwortung, Weitsicht und dem Wunsch, das eigene Lebenswerk in geordnete Bahnen zu lenken. Wer sich frühzeitig mit den erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auseinandersetzt, schafft Klarheit für die Familie, schützt Vermögenswerte und sorgt dafür, dass der eigene Wille über den Tod hinaus respektiert und umgesetzt wird.

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Dr. Lutz Förster

Dr. Lutz Förster

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Stiftungsberater (FSU Jena)
Certificate of Excellence in Business Negotiations (CEBN)

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